Hier finden Sie hilfreiche Dokumente mit Informationen rund um Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im kirchlichen Bereich.

Gottesdienste

Veranstaltungen & Treffen

Für kirchliche Veranstaltungen wie Gruppentreffen, das Pfarrcafe oder die Chorprobe gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp

Trauung

  • Bei Trauungen entfällt künftig die Personenbeschränkung; 

  • Unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste und mit einem entsprechenden Präventionskonzept sind Trauungen wieder möglich.

  • Für die musikalische Gestaltung gelten die Regeln der Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz. 

  • Es kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird.

Taufe

  • Bei Taufen entfällt künftig die Personenbeschränkung.

  • Unter Einhaltung der allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste und mit einem entsprechenden Präventionskonzept sind Trauungen wieder möglich.

  • Für die musikalische Gestaltung gelten die Regeln der Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz.

  • Es ist angeraten, die im Rituale vorgesehenen Stationen im gesamten Kirchenraum (Eingang, Verkündigungsort, Taufort, Altar) tatsächlich zu nutzen.

  • Es kann die Verpflichtung zum Tragen eines MNS entfallen, wenn stattdessen ein "3G-Nachweis" von allen erbracht wird.

  • Das Bezeichnen mit dem Kreuz durch den Vorsteher und andere Mitfeiernde ist mit MNS möglich, nachdem die Hände vorher desinfiziert wurden.

  • Beim Gebet zur Bewahrung vor dem Bösen streckt der Priester/Diakon in größerem Abstand die Hand aus, ohne das Kind zu berühren.

  • Das Taufwasser wird für jede Tauffeier eigens bereitet und gesegnet. Beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ist ein MNS den Priester/Diakon verpflichtend.

  • Bei der Salbung mit Chrisam und beim Anlegen des Taufkleides werden zunächst im gebotenen Abstand die Begleitworte gesprochen und anschließend die rituelle Handlung in Stille vollzogen.

  • Der Effataritus ist gemäß Feier der Kindertaufe fakultativ, die Berührung von Ohren und Mund soll während der Zeit der Pandemie unterlassen werden. Es steht aber nichts dagegen, mit den Worten an die Berührung zu erinnern, die Jesus vollzogen hat.

Erstkommunion

  • Bei Erstkommunionen entfällt künftig die Personenbeschränkung.

  • Im Vorfeld muss mit den Familien der Erstkommunionkinder ein Präventionskonzept abgesprochen werden.

  • Für die Feier und musikalische Gestaltung der Erstkommunion gelten grundsätzlich die Regelungen für die Feier öffentlicher Gottesdienste mit folgender Ausnahme: Für den Kommunionempfang dürfen die Kinder den MNS ablegen.

  • Weitere Informationen zur Firmung und Erstkommunion finden Sie auf Homepage der Jungen Kirche: www.diejungekirche.at

Firmung

  • Bei Firmungen entfällt künftig die Personenbeschränkung.

  • Bei Firmungen muss im Vorfeld ein Präventionskonzept abgesprochen werden.

  • Für die musikalische Gestaltung gelten die Regeln der Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz. 

  • Aufgrund der besonderen Situation ist die Firmung an Wochentagen innerhalb einer WortGottes-Feier ernsthaft in Erwägung zu ziehen (Begrüßung – Tagesgebet – Lesung – Evangelium – Predigt – Firmung – Fürbitten – Vaterunser – Segen).

  • Firmhandlung im engeren Sinn:
    - Ordnerdienste sollen ggf. helfen, ausreichend große Abstände beim Nach-vorne-Gehen einzuhalten;
    - die Firmlinge bleiben im größtmöglichen Abstand zum Firmspender stehen (Markierungen am Boden können hilfreich sein); 
    - der Firmspender legt dien MNS an und desinfiziert seine Hände; Die Stirnsignierung mit dem Chrisam wird wie vorgesehen mit dem Begleitwort vollzogen (das Auflegen der Hand auf das Haupt der Firmlinge entfällt);
    - der Friedensgruß erfolgt ohne Reichen der Hand (das Zeichen des Friedens kann z. B. eine Geste mit der Hand ausgehend vom Herzen sein);
    - während der Firmhandlung sind Instrumentalmusik, Sologesang oder Gesang durch eine kleine Gruppe empfohlen.

  • Weitere Informationen zur Firmung und Erstkommunion finden Sie auf Homepage der Jungen Kirche: www.diejungekirche.at

Feier des Sakraments der Versöhnung

Die Beichte ist nur außerhalb des Beichtstuhles möglich, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem ausreichende Abstände gewahrt bleiben können.

Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein; andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig.

Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung

Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.

Vor und nach den liturgischen Vollzügen wäscht der Priester gründlich die Hände oder desinfiziert sie.

Begräbnisse

  • Bei Begräbnissen entfällt künftig die Personenbeschränkung.

  • Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die allgemeinen coronabedingten Regeln für den Gottesdienst, die in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zusammengefasst sind.

  • Am Friedhof und in Aufbahrungshallen gelten die staatlichen Vorgaben.

Kinder & Jugend

Informationen zur Jungschar- und Jugendarbeit finden sie auf der Homepage der Jungen Kirche: www.diejungekirche.at

Chor- und Gemeindegesang

  • Der Gemeindegesang unterliegt keiner Einschränkung.

  • Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht wird. Demnach ist zu belegen, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist.

  • Der Mindestabstand und die Maskenpflicht entfallen.
     
  • Aktuelle Informationen für Chöre

  • Infos der Kirchenmusikkommission
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