Pastorale Leitlinien
Die pastoralen Leitlinien wurden vom Pastoralrat der Erzdiözese am 20.6.2017 verabschiedet und sind ab 12.11.2024 in der überarbeiteten Fassung gültig.
Damit die Güte und Menschenfreundlichkeit Gottes in unserer Erzdiözese wirksam wird, sollen für pastoral Handelnde* folgende Impulsfragen, Hinweise und Richtlinien verbindlich gelten.
GRUNDSÄTZE
- Im Sinne Jesu handeln
Im Sinne Jesu zu handeln bedeutet, Prinzipien wie Nächstenliebe, Einfachheit, Kontemplation, Gastfreundschaft, Achtsamkeit für die Schöpfung und Vergebung in das pastorale Handeln zu integrieren, im Geiste der Frage: Wie hätte Jesus gehandelt? - Der Sendung der Kirche dienen
Wird durch das pastorale Handeln die Liebe Gottes sichtbar? - Gewissensbildung begleiten, nicht das Gewissen ersetzen
Wie lebst du die Verantwortung vor dir selbst – die Verantwortung vor der Gemeinschaft – die Verantwortung vor Gott? - Der Barmherzigkeit Vorrang geben
Was richtet auf und dient dem Leben? Im Zweifelsfall zugunsten des einzelnen Menschen entscheiden. - Türen öffnen und Gastfreundschaft leben
Werden Biographie und Lebenserfahrungen des/der Einzelnen berücksichtigt?
In welche Richtung ist er/sie unterwegs?
Leben wir Gastfreundschaft? Werden wir als kirchlich Handelnde wahrgenommen und auch von nicht-kirchlichen Institutionen, Vereinen… eingeladen? - Pastoral klug handeln
Wird wohlwollend vorgegangen? Oder werden Menschen abgewertet, vor den Kopf gestoßen, verletzt? - Pastorale Entscheidungen begründen und verantworten
Die theologischen Hintergründe und kirchlichen Regeln kennen und verstehen.
Die eigenen pastoralen Entscheidungen verantworten. Hinweise dazu findest du hier: Agenda Liturgie, Amoris laetitia, Fiducia supplicans, Fratelli tutti
GÜLTIGKEIT UND ZUSTÄNDIGKEIT
Die Mitglieder des Pastoralrates der EDS sind zur kontinuierlichen Verbreitung und Bekanntmachung der Richtlinien aufgerufen. Die Beachtung dieser Richtlinien wird durch den Generalvikar der Erzdiözese Salzburg, die Leitung des Seelsorgeamts, sowie bei Bedarf durch den Arbeitskreis Gemeindekommunikation sichergestellt. Alle diözesanen Stellen und Führungskräfte in der Erzdiözese Salzburg sind zur Beachtung und Verbreitung der Richtlinien angehalten.
EINIGE RICHTLINIEN
- Zu liturgischen Fragen und Regelungen verweisen wir auf die Agenda Liturgie, die ebenso wie Materialien zur Qualität in der Pastoral auf der Website des Seelsorgeamtes zu finden sind, beispielsweise das Angebot „Schätze heben – Qualität in der Pastoral“
- Qualitätsvolle Verkündigung entspricht dem Auftrag der Kirche und ist ein hoher Wert. Deshalb ist der Leiter der Gemeinde oder der Eucharistie verantwortlich für ausreichende Vorbereitung, theologische Stimmigkeit und sprachliche Verständlichkeit der Predigt. Aus diesem Grund soll er in einzelnen Fällen jemand anderen an dieser Stelle um den Dienst eines Zeugnisses bitten. Dies muss in einer fruchtbaren Verkündigung des Evangeliums für die Gemeinde begründet sein. Im Anlassfall sollte zunächst das persönliche Gespräch gesucht werden. Sollte dies nicht fruchtbar sein, können der zuständige Dechant oder Regionaldechant kontaktiert werden.
- In der Frage der Zulassung zum Patenamt sollen Verletzungen vermieden und im Sinn der pastoralen Klugheit Spielräume großzügig genützt werden. Absprachen zumindest innerhalb des Dekanats sind sinnvoll.
- Wie ist die Situation der Kinder aus der ersten Ehe? Wie geht es ihnen? Sind ihre Rechte gesichert?
- In der Pastoral mit Wiederverheiratet-Geschiedenen insgesamt, sowie in der Frage einer möglichen Zulassung zum Empfang der Kommunion oder einer Segnung der neuen Partner sollen im Gespräch mit den betroffenen Personen als Kriterien der pastoralen Aufmerksamkeit gelten:
- Wie ist die Situation der Kinder aus der ersten Ehe? Wie geht es ihnen? Sind ihre Rechte gesichert?
- Wie geht es dem getrennt lebenden Partner/ der getrennt lebenden Partnerin?
- Welche Wege der Versöhnung wurden beschritten?
- Werden Ehepaare, die trotz Schwierigkeiten zusammenbleiben, in ihrer Treue genügend unterstützt? Was hilft ihnen, ihre Beziehung zu stärken und noch glücklicher zu gestalten?
- Wo steht die betroffene Person mit ihrem Gewissen, mit ihrem Wunsch nach Kommunionempfang oder nach kirchlicher Gemeinschaft?
- Wie geht es dem getrennt lebenden Partner/ der getrennt lebenden Partnerin?
- Welche Wege der Versöhnung wurden beschritten?
- Werden Ehepaare, die trotz Schwierigkeiten zusammenbleiben, in ihrer Treue genügend unterstützt? Was hilft ihnen, ihre Beziehung zu stärken und noch glücklicher zu gestalten?
- Wo steht die betroffene Person mit ihrem Gewissen, mit ihrem Wunsch nach Kommunionempfang oder nach kirchlicher Gemeinschaft?
Hingewiesen sei auch auf das richtungsweisende päpstliche Schreiben Amoris laetitia und auf die Arbeit des Bischofsvikariats Ehe und Familie der EDS dazu:
https://eds.at/themen/ehe-familie/buchtipps-dokumente-zu-ehe-familie
- Im persönlichen Miteinander sind pastoral Handelnde bemüht, Fehler oder Verletzungen auf der persönlichen Ebene präventiv zu verhindern. Passieren sie dennoch, sind eine Bitte um Entschuldigung und alle nötigen weiteren Schritte angebracht. Bei Grenzüberschreitungen sind die vorgeschriebenen Verfahren und Abläufe einzuhalten, siehe dazu auch Kontakte: Kirche Direkt und Ombudsstelle.
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Fehlerkultur bedeutet, Fehler als Lernmoment zu sehen. Vertraulichkeit und sichere Orte sind notwendig, damit Menschen bereit sind, über Fehler zu sprechen und sie gemeinsam zu lösen. Im Sinne einer qualitätsvollen Pastoral soll in den Gemeinden ein Austausch möglich sein, wasals wert- und qualitätsvoll, was als „Fehler“ erlebt wird. Die Gemeindeberatung (siehe Kontakte) kann dabei helfen, auch ohne Anlassfall oder Konflikt gemeinsam und wertschätzend in den Austausch zu gehen und voneinander zu lernen. Sie unterstützt auch dabei, akute Konflikte gemeinsam zu behandeln und zu lösen.
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Beim Einlangen von Beschwerden gilt:
Anonyme Mitteilungen oder Briefe finden auf keiner Ebene Beachtung. Bei namentlich gekennzeichneten Beschwerden wird um die direkte Kommunikation gebeten. Ist diese aus irgendeinem Grund nicht möglich, erhält der/die Beschuldigte eine Information über den Inhalt der Beschwerde und den Betroffenen wird zur Unterstützung ihrer Kommunikation eine Hilfe angeboten (z.B. eine geeignete dritte Person zur Vermittlung oder Gesprächsführung). Bei bekannt gewordenen Konflikten und anderen Schwierigkeiten bemüht sich die zuständige Stelle dranzubleiben und um eine möglichst zeitnahe Lösung. Wenn eine Lösung länger dauert, informiert sie die Betroffenen darüber. Wird jemandem ein Fehlverhalten vorgeworfen, haben die betroffenen Personen jedenfalls die Möglichkeit, sich zu erklären. Zu beachten ist: Ausgenommen sind hier Hinweise, die in den Rahmen des HinweisgeberInnenschutzgesetzes fallen und diesem entsprechend behandelt werden.
* Unter pastoral Handelnden verstehen wir alle, die im Namen einer Pfarre oder der Kirche den Menschen begegnen, also beispielsweise:
- hauptamtliche Mitarbeiter*innen (Geweihte und Laien; Angestellte)
- nebenamtliche Mitarbeiter*innen (z.B. Diakone)
- Religionslehrer*innen aufgrund ihrer Missio canonica
- Ehrenamtlich Engagierte (Personen, die sich in ihrer Freizeit strukturell und auf Dauer engagieren, z.B. Pfarrgemeinderät*innen
- Freiwillig Engagierte (Personen, die sich in ihrer Freizeit themenbezogen und begrenzt engagieren, z.B. für Projekte)
Gedruckte Broschüren können bei pfarrgemeinderat@eds.at bestellt werden.