Unser Weihbischof Hansjörg Hofer
Seit 2017 steht Hansjörg Hofer Erzbischof Franz Lackner als Weihbischof zur Seite. Ab 2006 bis zu seiner Bischofsweihe war er Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.
Hansjörg Hofer wurde am 14. April 1952 in Stumm im Zillertal geboren. Im März 1976 erfolgte in Salzburg die Diakonweihe, im Juni desselben Jahres folgte die Priesterweihe. 1992 erfolgte die Aufnahme in das Domkapitels, im Oktober 2015 wurde er zum Domdechant gewählt. Ab 2006 bis zur Bischofsweihe war Hansjörg Hofer Generalvikar der Erzdiözese. Daneben war er 25 Jahre in Rehhof seelsorglich tätig.
Die Ernennung zum Titularbischof von Abziri und Weihbischof von Salzburg erfolgte am 31. Mai 2017, die Bischofsweihe am 9. Juli 2017.
Weihbischof Hansjörg Hofer
Kapitelplatz 2, 5020 Salzburg
Wahlspruch & Wappen
Ad Christum (dt.: Auf Christus hin)
Aufgaben in der Bischofskonferenz
- Stiftung Opferschutz
- Mesner
Lebenslauf auf einen Blick
- geboren 1952 in Stumm im Zillertal
- Volksschule in Stumm
- Matura am Erzbischöflichen Privatgymnasium Borromäum in Salzburg
- 1971 Eintritt ins Priesterseminar in Salzburg
- Theologiestudium in Salzburg und Innsbruck
- 1976: Sponsion zum Mag. theol.
- 29. Juni 1976: Priesterweihe in Salzburg
- 1979: Promotion zum Doktor der Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Salzburg
- 1977: Sekretär von Erzbischof Karl Berg und Domzeremoniär
- 1979: Kooperator in der Stadtpfarre Hallein
- 1984: Bestellung zum Pfarrer von Mittersill und Hollersbach
- 1992: Ernennung zum Ordinariatskanzler und Personalreferenten der Erzdiözese Salzburg
- 1992: Berufung ins Salzburger Domkapitel
- seit 1992 auch Seelsorger der Seelsorgestelle Rehhof bei Hallein
- 1. Sept. 2006: Ernennung zum Generalvikar mit Beibehaltung der Agenden des Personalreferenten
- Ernennung zum Domdechant des Domkapitels zu den hll. Rupert und Virgil an der Metropolitankirche in Salzburg
- 31. Mai 2017: Ernennung zum Weihbischof für Salzburg und Titularbischof von Abziri
- 9. Juli 2017: Bischofsweihe
Agenden eines Weihbischofs
Wenn die pastoralen Umstände einer Diözese es erforderlich machen, wird ein Diözesanbischof um die Ernennung eines Auxiliarbischofs bzw. Weihbischofs ersuchen, der ihn in vielen Agenden vertreten kann, unter anderem bei Weihehandlungen.
Wenn im päpstlichen Ernennungsdekret nichts anderes vorgesehen ist, wird ein Auxiliarbischof zum Generalvikar oder Bischofsvikar für einen bestimmten Bereich ernannt. In wichtigen seelsorglichen Fragen berät sich der Bischof vor allem mit seinem Weihbischof; dieser gestaltet seine Arbeit zudem immer so, dass er in Übereinstimmung mit dem Bischof handelt, den er vertritt und unterstützt.