Ämter
Generalvikariat & Erzbischöfliches Ordinariat
Generalvikariat
Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und „ordentlicher stellvertretender Gewalt“ (potestas ordinaris vicaria). Man spricht deshalb auch vom „alter ego“, dem „anderen Ich“ des Bischofs.
Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.
Ansprechperson: Harald Mattel, Generalvikar
Kapitelplatz 2, 5020 Salzburg
Ordinariatskanzlei
Die Ordinariatskanzlei hat als Kanzlei des Ordinarius (des Erzbischofs, des Generalvikars und der Bischofsvikare) für die „Ausfertigung und Herausgabe der Akten“ des Ordinariates und ihre Aufbewahrung im Archiv Sorge zu tragen (can. 482 § 1 CIC).
Rechtlich relevante Akten des Ordinarius bedürfen der Unterschrift des zuständigen Ordinarius und zugleich des Kanzlers (can. 474). Dazu gehören beispielsweise Dekrete, Ernennungen, Erlaubnisse, Dispensen, Verordnungen, Verträge und Ähnliches.
Ansprechperson: Elisabeth Kandler-Mayr, Ordinariatskanzler
Kapitelplatz 2, 5020 Salzburg