Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und „ordentlicher stellvertretender Gewalt“ (potestas ordinaris vicaria). Man spricht deshalb auch vom „alter ego“, dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.
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