Generalvikar

Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und „ordentlicher stellvertretender Gewalt“ (potestas ordinaris vicaria). Man spricht deshalb auch vom „alter ego“, dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.

Weitere Informationen zum Dienst des Generalvikars
 

Personen

Generalvikar Mag. Roland Rasser

Generalvikar

Tel. 0662 80 47-1100
E-Mail: roland.rasser@eds.at
 

                                                Lebenslauf Generalvikar Rasser



Dr. Andrea Thuma

Referentin Arbeitsausschuss Konsistorium

Tel. 0662 8047-1112

E-Mail: andrea.thuma@eds.at