Kanzlei der Erzbischöflichen Kurie

Die Kanzelei der Erzbischöflichen Kurie hat als Kanzlei des Ordinarius (des Erzbischofs, des Generalvikars und der Bischofsvikare) für die "Ausfertigung und Herausgabe der Akten" des Ordinariates und ihre Aufbewahrung im Archiv Sorge zu tragen (can. 482 § 1 CIC).

Rechtlich relevante Akten des Ordinarius bedürfen der Unterschrift des zuständigen Ordinarius und zugleich des Kanzlers (can. 474). Dazu gehören beispielsweise Dekrete, Ernennungen, Erlaubnisse, Dispensen, Verordnungen, Verträge und Ähnliches.

Kanzler und Vizekanzler haben die vorhin genannte notarielle Funktion. Die von ihnen ausgestellten Bestätigungen haben öffentliche Glaubwürdigkeit.

Weitere Informationen zum Kanzleramt

Herausgabe und Redaktion amtlicher Publikationen

  • Verordnungsblatt (Amtsblatt der Diözese: in dem unter anderem partikulare Gesetze und Verordnungen gemäß can. 8 § 2 CIC promulgiert werden und die diözesan- und teilweise zugleich staatskirchenrechtlich relevant sind)
  • Liturgischer Kalender der Erzdiözese
  • Handbuch der Erzdiözese (Schematismus: er beschreibt die Struktur der Diözese und enthält den Personalstand)