Weiterbildung dient der Qualitätssicherung

Grundsätze zur Weiterbildung

Die Seelsorger*innen kommen heute aus sehr unterschiedlichen Bereichen und bringen aufgrund ihrer Hintergründe und Vorerfahrungen vielfältigste Fähigkeiten und Fertigkeiten mit.
Neben den Kompetenzen durch das Studium, bzw. die berufsbegleitende pastorale Ausbildung werden Charismen und Erfahrungen ernst genommen und bei der Weiterbildung berücksichtigt. Die Weiterbildung in den ersten Berufsjahren wird für alle pastoralen Akteure gemeinsam angeboten. Die Weiterbildung soll dazu dienen, dass die Mitarbeitenden kontinuierlich an ihrer Qualität arbeiten. Da die akademische Ausbildung nicht ausreichend auf die pastoralen Herausforderungen vorbereitet, liegt in den ersten Jahren das Hauptaugenmerk der Weiterbildung auf dem pastoralen "Handwerkzeug". Gleichzeitig muss die regelmäßige Auseinandersetzung mit Inhalten des Glaubens ermöglicht werden.

Weiterbildungsverpflichtung - Kontinuierliche Weiterbildung

Alle Seelsorger*innen sind dazu verpflichtet, sich nach der Weiterbildung in den ersten vier Jahren und ggf. dem Pfarrleitungskurs kontinuierlich weiter zu bilden, um für die wechselnden Fragen der Menschen, die sich auch aus dem Wandel der Gesellschaft ergeben, vorbereitet zu sein. Innerhalb von 3 Jahren sind mindestens 5 ganze Tage (Tag = 4 x1,5 Arbeitseinheiten) Weiterbildung zu besuchen (davon mindestens zwei Tage  Veranstaltungen der Erzdiözese). Für Seelsorger*innen in Leitungsverantwortung (Pfarrer, Pfarrassistent*in, Einrichtungsleiter*in…) sind innerhalb dieser drei Jahre zusätzlich 1,5 Tage Seminare zum Thema Leitungshandwerk und Kommunikation besuchen. Für beide Bereiche können Angebote aus dem Triennalkursangebot oder bei anderen Anbietern ausgewählt werden. Es sind für alle Seelsorger*innen aus dem Bereich Spiritualität, Exerzitien, geistliche Bildung innerhalb von drei Jahren mindestens drei Tage zu besuchen.

Weiterbildung für pastorale Mitarbeiter*innen in den ersten vier Jahren

Nach dem Pastoralen Einführungsjahr sind unsere Mitarbeiter*innen im pastoralen Dienst zur Weiterbildung in den ersten vier Berufsjahren in einem Ausmaß von 12 Tagen verpflichtet (ein Seminartag = mindestens 8 Stunden, inklusive Mittagessens- und Pausenzeiten). Bei einem Anstellungsausmaß bis zu 50% sind 6 Tage verbindlich. Die Seelsorger*innen haben dabei mindestens ein Seminar aus jedem der vier Grundaufträge von Kirche zu absolvieren. Die Auswahl treffen die Mitarbeiter*innen in Absprache mit den Dienstvorgesetzten. Wurde das erforderliche Ausmaß erfüllt, gilt die „Weiterbildung für pastorale Mitarbeiter*innen in den ersten vier Jahren“ als abgeschlossen. Nach der Zusendung des ausgefüllten Formulars wird eine Bestätigung vom Amt für Personal ausgestellt.
Hinweise: Die Teilnahme an Pastoraltagen/-woche ist nicht für die Weiterbildung anrechenbar. Die absolvierten Seminare sind zusätzlich für die standardisierte Vorrückung anführbar. Diese Weiterbildungsregelung ist unabhängig vom verpflichtenden allgemeinen Grundkurs für neue Mitarbeiter*innen der Erzdiözese Salzburg.
Grundaufträge Jesu Christi

Die Apostelgeschichte verweist, auf welche Säulen das Leben der christlichen Gemeinde aufgebaut war (Apg 2,42-47): auf das gemeinsame Mahl (Liturgie), auf das Verkünden des Wortes (Martyria), auf das Wohl der Gemeinschaft (Koinonia) und dem Dienst am Nächsten (Caritas).

 

Themen für die Weiterbildung in den vier Grundaufträgen.

Formular für den Abschluss der Weiterbildung in den ersten vier Jahren

 

Weitere Infos:

Maga. Manuela Ebner
Tel.:       0662/8047-1601
Mobil:     0676 / 8746 1601
E-Mail:    manuela.ebner@eds.at

Pastoraltage

Die Pastoraltage finden in der Regel zweimal im Jahr statt: St. Virgil, Tagungshaus Wörgl und alternierend in den Pfarrzentren Bischofshofen und Schüttdorf.

Der Ablauf:

09:00-9:40 Uhr     Anbetung in der Kirche (Kapelle)
09:45-10:15 Uhr   Austauschmöglichkeit bei Kaffee
10:15-12:00 Uhr   Thematischer Teil
12:00 Uhr               Mittagsgebet
12:05 Uhr               Kontakt mit Mitglieder*innen der Diözesanleitung (Anfragen und Infos)
12:30 Uhr               Mittagessen

Bei den Pastoraltagen kommt es bei kzurzfristiger Absage zu keinen Stornokosten.

Die nächsten Termine der Pastoraltage.

Nachlese zum Pastoraltag im Mai 2024

 

Pastoralwoche

Die Pastoralwoche findet einmal jährlich statt.

 

Weitere Infos:

Maga. Manuela Ebner
Tel.:        0662/8047-1601
Mobil:     0676 / 8746 1601
E-Mail:    manuela.ebner@eds.at

Mag. Denis Stürzl
Tel.:        0662/8047-1602
Mobil:     0676 / 8746 1602
E-Mail:   denis.stuerzl@eds.at

Ausbildung für spezielle Aufgaben

Neben den zwei großen Berufsfeldern Pfarre und Schule sind viele ausgebildete Theolog*innen auch in der sogenannten „Kategorialen Seelsorge“ tätig:

  • Krankenhausseelsorge
  • Altenheimseelsorge
  • Gefängnisseelsorge
  • Studierendenpastoral
  • Kinder- und Jugendpastoral
  • Tourismusseelsorge
  • Notfallseelsorge
  • Seelsorge für Menschen mit Behinderung u.a.

 

Auch in diesen Bereichen sind Weiterbildungen verpflichtend.
Weiter Infos:

Maga. Manuela Ebner
Tel.:        0662/8047-1601
Mobil:     0676 / 8746 1601
E-Mail:    manuela.ebner@eds.at

Es geht nicht nur darum das "Handwerk" zu beherrschen!

Wenn unsere pastorale Arbeit gut gemacht werden soll – und das ist das Ziel jeder Weiterbildung – dann geht es nicht nur darum, das "Handwerkszeug" zu beherrschen. Es geht vor allem auch um den Geist, in dem wir dies tun, es geht um unsere Spiritualität. Deshalb gilt es bei der Weiterbildungsplanung nicht nur Zeitfenster für Pastoraltage, Seminare und Workshops frei zu halten, sondern auch bewusst Zeit für Entwicklung und Pflege einer eigenen, gesunden Spiritualität zu sichern.

Dies geschieht erfahrungsgemäß auf sehr unterschiedlichen Wegen.

In diesem Bereich arbeiten wir vor allem mit dem Referat für Spiritualität und Exerzitien im Seelsorgeamt zusammen. Ansprechpartner hier ist Heiner Sternemann (Referat für Spiritualität und Exerzitien, 0676/8746- mailto: Heiner.Sternemann@eds.at). Einkehrtage und Kurzexerzitien können nicht für die Vorrückung angerechnet werden.

Regelung für Exerzitien

Weitere Infos:

Maga. Manuela Ebner
Tel.:       0662/8047-1601
Mobil:     0676 / 8746 1601
E-Mail:    manuela.ebner@eds.at

Kosten

Die verpflichtenden Kurse, die das Amt für Personal anbietet, sind in der Regel kostenlos. Wenn es einen Selbstbehalt gibt, wird dies ausgewiesen.

Bei einer Stornierung unter sechs Werktagen vor Kursbeginn, müssen wir leider den Kursbeitrag und eventuelle Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Die Stornogebühren sind pauschaliert: Halbtageskurs €50,-/Ganztageskurs €100,-/Mehrtageskurs €100,- pro Tag. Stornkosten entfallen bei Erkrankung (ärztliche Bestätigung erforderlich), in der Seelsorge durch Begräbnisverpflichtung oder wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird. Über Kurskostenbeteiligung bei anderen Anbietern, muss vor Kursbeginn ein Ansuchen an das Amt für Personal gestellt werden. Nachträglich eingereichte Rechnungen werden in der Regel nicht berücksichtigt.

All diese Weiterbildungen können natürlich für die standardisierten Vorrückungen (laut DBO 2021 §14) eingerechnet werden.

Fortbildungspflicht im Bereich Nähe und Distanz:

Hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Erzdiözese Salzburg und der Katholischen Aktion sind laut „Betriebsvereinbarung zur Prävention von Missbrauch und Gewalt von Juli 2017“ verpflichtet regelmäßige Fortbildungen in diesem Bereich zu absolvieren.
„7.1. … Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, die regelmäßig mit Kindern, Jugendlichen und besonders schutzwürdigen Personen arbeiten, werden diese Fortbildungen alle zwei Jahre geboten und aufgetragen…“


Rahmenordnung

für die katholische Kirche in Österreich Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt

Die Wahrheit wird euch frei machen (Joh 8,32)

Die Rahemenordnung ist in unterschiedlichen Sprachen erhältlich. Hier die Unterlagen in: Englisch - Französisch - Italienisch - Kroatisch - Polnisch - Spanisch

 

Kontakt für die Erzdiözese:

Stabstelle Prävention

c/o Katholische Jungschar Salzburg
Kaigasse 26, 5020 Salzburg
Tel.:  0662/8047-7581, mobil: 0676/8746 7581
Mail: angelika.hechl@eds.at
Web: www.eds.at/jungschar

Pfarrleitungskurs

Für Priester und Pastoralassistent*innen, die Pfarrassistent*innen werden.

Für jene, die eine oder mehr Pfarren zum ersten Mal übernehmen, wird im Mai/Juni des vorhergehenden Arbeitsjahres ein Kurs zur Vorbereitung auf diese Aufgabe angeboten.

Er beinhaltet 2 Module.

Modul 1: Der Pfarrverwaltungskurs umfasst 3,5 Tage und beinhaltet praktisches Wissen zur organisatorischen Leitung einer Pfarre (Pfarrverwaltung, Matrikenführung, Kanzleiorganisation, Arbeitsrecht, Archivierung, Bauen…).
Modul 2: "Ich als Führungskraft" umfasst 2 Tage, die im September/Oktober angeboten werden.

Damit die/der Teilnehmende das Zeugnis zur Pfarrbefähigung bekommt, müssen zusätzlich Module (mind. 4 Tage) aus folgenden Bereichen besucht worden sein.

  • Arbeit mit Ehrenamtlichen
  • Zusammenarbeit in Teams
  • Konfliktmanagement
  • Grundsätze zu Leitung in der Kirche

Diese Kurse können sowohl im Rahmen des Triennalkurses, als auch bei einem "Fremdanbieter" gemacht worden sein.

Die nächsten Termine sind:

Modul 1: Montag, 19. Mai bis Donnerstag, 22 Mai 2025 in Michaelbeuern
Modul 2: Mittwoch, 8. Oktober bis Donnerstag 9. Oktober 2025 in Michaelbeuern.

Weitere Infos:

Denis Stürzl
Tel.:       0662/8047-1602
Mobil:     0676 / 8746 1602
E-Mail:    denis.stuerzl@eds.at

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