Zum 90. Jahrestag der Maiverfassung

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Zum 90. Jahrestag der Einführung der Faschistischen Verfassung Österreichs, 30. April 2024

Vor 90 Jahren trat die so genannte „Maiverfassung“ in Kraft, durch die unter Bundeskanzler Engelbert Dollfuß der nach ständisch-faschistischen Prinzipien gebildete „Bundesstaat Österreich“ etabliert werden sollte. Durch die kaum vier Jahre hindurch, die bis zum Anschluss an das nationalsozialistische Deutsche Reich vergingen, blieb sie weitestgehend eine lediglich formelle Willensbekundung einer diktatorischen Regierung – auch wenn sie „Im Namen Gottes, von dem alles Recht ausgeht“ verkündet wurde. Aus der Geschichte der Ersten Republik lernen wir, dass eine enge Verquickung von Parteipolitik und Kirchenamt für beide Seiten nicht von Vorteil ist. Das Evangelium lässt sich nicht in die Politik einzelner Parteien gießen, gleichsam einsperren. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Kirche haben in den Tagen des Austrofaschismus in großer Einseitigkeit der unter dem Deckmantel vermeintlich christlicher Politik agierenden Diktatur das Wort geredet und danach gehandelt – dieses Versagen müssen wir als Glaubensgemeinschaft bekennen.

Die großen Polarisierungen dieser Jahre, die über innere Kämpfe schließlich im Ende der Demokratie mündeten, mahnen uns im Hier und Heute: Als Kirche dazu, dass wir wo immer möglich mit allen politischen Kräften dieses Landes, die seinen demokratischen sowie die Menschenrechte und -würde achtenden Prinzipien verpflichtet sind, am Aufbau des bonum commune arbeiten wollen – als Gesellschaft aber, dass wir stets auf der Hut sein müssen, uns nicht erneut in derartige Spaltungen und Dämonisierungen der Andersmeinenden zu verirren. Vielmehr, so scheint es, wären die Ansätze synodaler Gesprächs- und Austauschkultur, in denen sich die Kirche üben will, auch für das säkulare Miteinander geradezu angeraten – der Abschied von 100%-Antworten, das Bewusstsein um die je eigene Ergänzungsbedürftigkeit und Andockfähigkeit auf andere hin vermögen uns bei der Überwindung der Risse, die sich durch unsere Gesellschaft ziehen, zu helfen.

Am 1. Mai 1934 trat nicht nur formell die ständestaatliche Verfassung in Kraft – an diesem Tag erklärte Bundespräsident Wilhelm Miklas auch das im Juni des Vorjahres zwischen Österreich und dem Heiligen Stuhl geschlossene Konkordat für ratifiziert. Diese Regelung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat wurde von den freien Regierungen der Nachkriegszeit in den wesentlichen Punkten aufrechterhalten und ist so letztendlich zu einem Garanten für eine „freie Kirche in einer freien Gesellschaft“ geworden, wie es das Mariazeller Manifest von 1952 ausdrückt. In diesem Manifest erklärte die Kirche, sie wolle keine Rückkehr zum Staatskirchentum, zum Bündnis von „Thron und Altar“, zum Protektorat einzelner Parteien über die Kirche, und zu allen gewaltsamen Versuchen, vermeintlich christliche Grundsätze auf rein organisatorischer und staatlicher Basis umsetzen zu wollen. Auch heute erklärt sie sich ohne Abstriche dieser selbstgegebenen Zielsetzung verbunden. Den Wert der freien Religionsausübung vermögen wir gerade heute wieder zu schätzen, wenn wir sehen, wie sehr der christliche Glaube, und nicht nur dieser, an verschiedensten Orten immer wieder bedroht und bekämpft wird, oder aber auch der politischen Vereinnahmung und Gängelung ausgesetzt ist.

Die Kirche kann nicht anders, als das Evangelium immer wiederum neu zu verkünden. Aus eben diesem Evangelium erwächst auch ihre Entschlossenheit, am fortwährenden Bau einer menschenwürdigen, gerechten und in Frieden und Liebe gegründeten Zivilgesellschaft mitzuwirken und in dieser Orientierung zu bieten. Denn gerade die säkulare Gesellschaft bedarf auch immer der Rückbindung ihrer moralischen Standards auf das im Glauben unantastbar Grundgelegte. Die Ereignisse, die vor 90 Jahren Österreich auf die Bahn in Richtung des mörderischen Abgrunds der nationalsozialistischen Diktatur und des Weltkriegs führten, mögen uns Warnung und mahnender Ansporn bleiben.

 

 

 

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