Weniger Arbeitsstunden, mehr Förderungen

SALZBURG (eds) / Nach mehr als zwei Verhandlungsjahren hat die Erzdiözese Salzburg eine neue Dienst- und Bezugsordnung (DBO) für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erlassen. Darin enthalten: eine Reduktion der Wochenarbeitszeit um fünf Prozent, Förderung der Familien, Stärkung der Seelsorge sowie Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Wir stärken die Seelsorge, indem pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zulagen erhalten, und damit auch die Regionen“, benennt Generalvikar Roland Rasser einen der Schwerpunkte der DBO2021. „Es ist unser Auftrag den Kirchenbeitragszahlenden gegenüber, Gelder so einzusetzen, dass sie Qualität in der Pastoral, in unserer täglichen Arbeit, garantieren. Das ist uns mit der DBO2021 gelungen“, zeigt sich Finanzkammerdirektor Cornelius Inama erfreut.
Auch die Betriebsräte von Ordinariat, Katholischer Aktion und Kirchenbeitrag sind mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. „Es geht immer darum, Kompromisse zu erzielen. Wir sind aufeinander zugegangen und freuen uns über das Erreichte“, sagt Vorsitzender Bertram Neuner. Die DBO2021 wurde von Vertreterinnen und Vertretern des Dienstgebers – darunter Generalvikar Roland Rasser, Ordinariatskanzler Elisabeth Kandler-Mayr, Finanzkammerdirektor Cornelius Inama, Generalsekretär der Katholischen Aktion Simon Ebner, Personalreferent Denis Stürzl und Arbeitsrechtlerin Tamara Reiter – sowie den Vertreterinnen und Vertretern der drei Betriebsratsgremien der Erzdiözese – darunter Barbara Baumgartner, Johann DeLorenzo, Bertram Neuner und Christina Repolust für Ordinariat, Kirchenbeitrag und Katholische Aktion – über mehr als zwei Jahre hindurch verhandelt.
Wesentliche Neuerungen
Das Stundenpensum der 350 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die mit 1. Juli 2021 in die DBO2021 umsteigen, ist fortan um fünf Prozent reduziert. Bei einer Vollzeit-Anstellung ergibt das 38 statt der bisherigen 40 Stunden bei vollem Lohn. Wer eine Familien- und/oder Kinderzulage erhält, freut sich über deren Erhöhung. Die Zulage wird im Zuge der Ausbildung der Kinder nun verlängert und kann 24 Monate über die gesetzliche Familienbeihilfe hinaus bezogen werden.
Anstelle des zweijährigen Biennalsprungs erreichen die Dienstnehmer eine „standardisierte Vorrückung“ – ebenfalls alle zwei Jahre – bei Vorlage entsprechender Fort- und Weiterbildungen. Für jede Gehaltsklasse bietet die Erzdiözese Fortbildungen an; die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter werden in Absprache mit den Dienstnehmern geeignete Kurse im Fortbildungskatalog finden. „Das sichert die Qualität unseres Arbeitens und bringt den Vorteil, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander bei diversen Fortbildungen treffen, besser kennenlernen und in Folge vernetzter agieren werden“, ist Generalvikar Roland Rasser überzeugt.