Die Vertreibung bettelnder Menschen aus der Salzburger Innenstadt geht weiter. Vergangene Woche haben SPÖ, ÖVP und FPÖ im Gemeinderat der Mozartstadt die Ausweitung der Verbotszone beschlossen. Nur Bürgerliste und Neos waren auf Seiten der Menschen, die dringend Hilfe brauchen.
Karl Roithinger
Salzburg. Seit Mai 2015 gilt in Salzburg ein sektorales Bettelverbot. Seither ist das stille Betteln an genau umschriebenen öffentlichen Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt. Genützt hat es – wie von Hilfsorganisationen vorausgesagt – nichts. Die Betroffenen wichen auf andere Orte aus. Und die Beschwerden kamen halt jetzt von denen, die sich nun belästigt fühlten. Darauf antwortete nun der Gemeinderat vergangene Woche mit der Ausweitung der Bettelverbotszonen in der Salzburger Altstadt. Der Protest der Hilfsorganisationen dagegen blieb ungehört. „Die Verschärfung der bestehenden Regelung zeige nur, dass eine Vertreibungsstrategie nichts bringt“, sagt dazu der Salzburger Caritas-Direktor Johannes Dines. Das Prob-lem verlagere sich durch Verbotszonen bloß.
Auf Grund der großen Not in den Herkunftsgebieten sei auf Jahre mit Bettlern zu rechnen. Alle gemeinsam müssten sich dieser Herausforderung stellen. Schon bisher habe sich gezeigt, dass Polizeistrafen unwirksam seien; viel eher hätten die Bereitstellung von Schlafplätzen, medizinischer Basisversorgung, Essen, sauberer Kleidung und der Einsatz von Sozialarbeitern zu einer Entspannung der Situation beigetragen.
Josef Mautner von der Plattform für Menschenrechte sieht in der Vorgangsweise der Stadt eine „kurzsichtige Klientelpolitik“. Bedient würden allein die Interessen bestimmter Parteien oder Medien sowie der Geschäftsleute der Innenstadt. Kritik übte er daran, dass die Stadt Salzburg aktuell fast 58.000 Euro für einen Wachdienstmitarbeiter ausgebe, der Bettler unter den Brücken in der Stadt verscheuchen soll. Für Sozialarbeit seien hingegen für das gesamte Jahr nur 37.000 Euro im Budget reserviert.
Mehrere Hilfsorganisationen protestierten am Mittwoch der Vorwoche vor dem Rathaus in der Getreidegasse. Sie verwiesen dabei darauf, dass Betteln im öffentlichen Raum ein auch vom Verfassungsgerichtshof bestätigtes Grund- und Menschenrecht sei. Die Verbotszonen in der Stadt könnten daher von den Gerichten wieder aufgehoben werden. Aktuell läuft eine Beeinspruchung der ersten Verwaltungsstrafe, die gegen einen Verstoß gegen das Verbot ausgestellt wurde.
In Salzburg hatte 2015 sowohl die Zahl der Bettler als auch die der Anzeigen abgenommen. Die Stadtregierung stützt sich jedoch auf einen Amtsbericht, der penibel Argumente für eine Ausweitung auflistet, darunter Beschwerden von Geschäftsleuten, eine Zunahme der Aggressivität unter Bettlern oder erschwertes Passieren von Kinderwägen und Rollstuhlfahrern. Etliche angeführte Aspekte würden nicht zutreffen, kritisiert die Caritas.
Armut beseitigen, nicht arme Menschen
P. Alexander Puchberger, Franziskaner Salzburg.
Am Mittwoch, 25. Mai, (das ist der 63. Hochzeitstag meiner Eltern) hat der Salzburger Gemeinderat eine Ausweitung des sektoralen Bettelverbotes in der Festspielstadt beschlossen. Ich bin Franziskaner in Salzburg.
Seit 436 Jahren lebt unser Franziskanerorden in Salzburg – und wir selber zählen zu den „Bettelorden“, den „Mendikantenorden“ von„mendicare“ (lateinisch: betteln). Der hl. Franziskus von Assisi ist vor 800 Jahren in die Fußspuren unseres Herrn Jesus Chris-tus getreten, der selber anspruchslos und arm gelebt hat und den Lebensunterhalt neben seiner Hände Arbeit auch durch Zuwendung wohlwollender Menschen unterstützen ließ, z. B. der Schwiegermutter des Apostels Petrus. Sowohl Jesus als auch Franziskus wollten durch Arbeit ihr Leben nähren. Aber manchmal reichte das nicht. Franziskus schreibt: „Wenn uns der Arbeitslohn einmal nicht gegeben würde, so wollen wir Brüder zum Tisch des Herrn Zuflucht nehmen und um Almosen bitten von Tür zu Tür.“
Das grundlegende Recht zu betteln darf daher – aus christlicher Tradition – nicht in Frage gestellt werden. Wenn jemand keine Erwerbsarbeit findet und keine soziale Absicherung besteht, soll der Mensch den Lebensunterhalt erbetteln dürfen. Er soll aber auch dafür etwas in die Gesellschaft einbringen. Die Anstandsregeln und die „guten Sitten“ sind dabei zu respektieren. Aber ein Wegweisen der Bettler aus bestimmten Straßen verlagert nur das Problem in andere Stadtbereiche.
„Ein Armer, dem mit Würde begegnet wird, ist schon etwas weniger arm.“