Familien bekommen Hilfe im Steuerdschungel

Salzburg. „Was und wie viel eine Familie in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen kann, ist völlig unterschiedlich“, sagt Elisabeth Lonski, Geschäftsführerin des Katholischen Familienverbandes Salzburg. „Oft ist nicht klar, welche Zuschüsse für Kinder man bekommt. So unterschiedlich die Anliegen der Familien sind, sollten sie dabei daran denken, dass sie Geld zurückbekommen können.“ Worauf vergessen Familien öfter bei der Arbeitnehmerveranlagung? „Die Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, darauf wird oft vergessen“, sagt Steuerberater Matthias Schwaighofer. Um die Betreuungskos-ten abziehen zu können, muss sie von einer „pädagogisch qualifizierten Person“ übernommen werden, etwa einer Leihoma vom Familienverband. „Auch Beeinträchtigungen von Kindern können zu außergewöhnlichen Belastungen führen“, so Schwaighofer. „Dieser Bereich sollte auch geprüft werden.“
„Mein Tipp: Die Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall machen."
Kinderfreibeträge können nur über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden: „Sie mindern die Steuerbemessungsgrundlage“, erklärt der Steuerberater. Der kann gesplittet werden. „Geben ihn beide Partner an, beträgt er 300 Euro pro Person. Gibt ihn nur einer an, weil vielleicht die Mutter in Karenz ist, sind es 440 Euro.“ Der AlleinerzieherInnen- und AlleinverdienerInnenabsetzbetrag ist von der Anzahl der Kinder abhängig. „Er wird auch vergütet, wenn keine Lohnsteuer anfallen würde und führt zu einer ,Negativsteuer‘.“
Kontrolle bei der automatischen Veranlagung
Seit 2017 gibt es die automatische Arbeitnehmerveranlagung. „Sonderausgaben, wie der Kirchenbeitrag oder absetzbare Spenden werden dabei automatisch abgezogen. Manche Sonderausgaben werden aber nicht berücksichtigt“, erklärt der Experte. Es kann auch passieren, dass ein Spendenempfänger nicht vermerkt ist. „Da ist es nicht mehr möglich, die Spende im Formular einzutragen, die Spendenorganisation muss die Daten nachmelden“, so Schwaighofer.
Der Familienbonus Plus wird gerade von der Politik diskutiert. „Er gilt für Kinder bis 18 Jahre, die bisherigen Betreuungskosten konnten nur bis zum 10. Lebensjahr geltend gemacht und mussten nachgewiesen werden, das fällt künftig weg“, begrüßt Familienverbandspräsident Alfred Trendl, dass Kinder im Steuerrecht berücksichtigt werden.
Bildtext: Helfen bei der Steuer gerne weiter: Steuerberater Matthias Schwaighofer und Elisabeth Lonski, Geschäftsführerin des Katholischen Familienverbandes Salzburg. Foto: jup
Steuer-Info-Tag des Katholischen Familienverban-des Salzburg mit Steuerberater Matthias Schwaighofer:
∗ 15. Mai, 14.00 – 17.00 Uhr
∗ telefonisch: 06214/83970
∗ per Mail: info-sbg@familie.kirchen.net