Priester Johannes Freitag neuer Weihbischof der Diözese Graz-Seckau
Papst Franziskus hat am Freitag den steirischen Priester Johannes Freitag zum neuen Weihbischof für die Diözese Graz-Seckau ernannt - Lackner: Freitag ist "hingebungsvoller Seelsorger"
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SALZBURG/GRAZ (eds) / Papst Franziskus hat am Freitag den steirischen Priester Johannes Freitag zum neuen Weihbischof für die Diözese Graz-Seckau ernannt. Aus diesem Anlass lädt die Diözese um 14 Uhr zu einer Pressekonferenz mit Weihbischof Johannes Freitag und Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl. Ort des Pressegesprächs ist der Parterresaal des Bischöflichen Ordinariats (Bischofplatz 4, 8010 Graz). Der Livestream der Pressekonferenz ist ab 14 Uhr abrufbar unter: www.katholische-kirche-steiermark.at/portal/home/livestream
Werdegang von Johannes Freitag
Johannes Freitag ist Leiter des Seelsorgeraums Eisenstraße, Militäroberkurat und Diözesaner Beauftragter für Rundfunkgottesdienste. Freitag wurde 1972 in Knittelfeld geboren. Nach der Matura in Graz trat er 1992 ins Priesterseminar der Diözese Graz-Seckau ein und begann das Studium der Theologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Graz. Am 12. Dezember 1999 wurde er im Grazer Dom zum Diakon und am 25. Juni 2000 ebenso im Dom zum Priester geweiht.
In der Folge war Freitag in verschiedenen steirischen Pfarren als Kaplan tätig, bevor er 2006 Pfarrer des damaligen Pfarrverbands Trofaiach - Vordernberg - St. Peter-Freienstein wurde. Im Seelsorgeraum "An der Eisenstraße" wirkt er seit 2023 als Leiter. Freitag begleitet zudem seit vielen Jahren Hörfunk- und Fernsehübertragungen von Gottesdiensten. Von 2011 bis 2015 war der künftige Weihbischof außerdem als Pastoralamtsleiter verantwortlich für die Gestaltung der Seelsorge in der Diözese Graz-Seckau. 2012 schloss er nebenberuflich sein MBA-Studium mit dem Master of Business Administrations an der Wirtschaftsuniversität Wien ab.
2010 wurde Freitag zum Bischöflichen Geistlichen Rat und 2023 zum Bischöflichen Konsistorialrat ernannt. Außerdem ist er im Vorstand des steirischen Priesterrats tätig. Seit 2021 ist er als Militärseelsorger in der Militärpfarre beim Militärkommando Steiermark im Einsatz.
Lackner: Freitag ist "hingebungsvoller Seelsorger"
Der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz Erzbischof Franz Lackner hat am Freitag die Ernennung von Johannes Freitag zum neuen Weihbischof der Diözese Graz-Seckau begrüßt und ihn zugleich als neues Mitglied der Bischofskonferenz willkommen geheißen. Die Ernennung durch Papst Franziskus falle geradezu zeichenhaft mit Freitags 25. Jahr im Priesteramt zusammen, so Lackner in einer Aussendung. Aus seinen eigenen Tagen als Weihbischof in der Steiermark erinnere er sich noch gut an Johannes Freitag. Er schätze ihn sehr als "hingebungsvollen Seelsorger, der nahe am Menschen auf der Spur Jesu unterwegs ist". Er sei überzeugt, so Lackner, "dass meine Heimatdiözese mit ihm einen fähigen und umsichtigen Hirten gewinnt".
Das Amt des Weihbischofs
Ein Weihbischof unterstützt den Diözesanbischof bei der Leitung der Diözese. Er übernimmt bestimmte Aufgabenbereiche, etwa als Generalvikar, für eine Region, Personengruppen oder besondere Felder der Seelsorge. Ein Weihbischof trägt nach seiner Weihe die bischöflichen Insignien wie Ring, Hirtenstab und Mitra. Er leitet keine eigene Diözese, doch wird ihm der Bischofssitz einer untergegangenen Diözese als Titularbistum zugeordnet, weil laut Kirchenrecht kein Bischof ohne Amtssitz sein darf.
Entwickelt hat sich das Amt im 13. und 14. Jahrhundert. Gebräuchlich ist der Begriff Weihbischof nur im deutschen Sprachraum. Andernorts spricht man vom Hilfs- oder Auxiliarbischof. In Österreich sind Weihbischöfe stimmberechtigte Mitglieder der Bischofskonferenz. In den österreichischen Diözesen gibt es derzeit vier aktive Weihbischöfe: Franz Scharl und Stephan Turnovszky in der Erzdiözese Wien, Anton Leichtfried in der Diözese St. Pölten und Hansjörg Hofer in der Erzdiözese Salzburg.
In Österreich ernennt der Papst einen Weihbischof frei. Bei Weihbischöfen kommt die im Konkordat vorgesehen "politische Klausel", wonach die Regierung im Vorfeld einer Bischofsernennung zu informieren ist, nicht zur Anwendung, weil diese nur für Diözesanbischöfe gilt. Die Ernennung eines Weihbischofs geschieht in der Regel auf Ersuchen des Diözesanbischofs. Er ist berechtigt, dem Heiligen Stuhl eine Liste von mindestens drei für dieses Amt besonders geeigneten Priestern vorzulegen.
Bei allen Bischofsernennungen kommt dem jeweiligen Apostolischen Nuntius bei der Ermittlung von Bischofskandidaten eine zentrale Rolle zu. Die Ergebnisse seiner Erhebungen ergehen in der Folge an das vatikanische Dikasterium für die Bischöfe. Sie bereitet die Entscheidung des Papstes vor, der die Ernennung dann frei vornimmt.
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