Mariä Empfängnis
Die Gläubigen der katholischen Kirche begehen das „Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria“ in der Überzeugung, dass Maria seit dem Zeitpunkt ihrer Zeugung ohne Sünde gewesen ist, das heißt, sie war von Gott begnadet und blieb auch zeitlebens sündenfrei („ohne Makel“). Daher lautet einer ihrer Titel auch Immaculata (lat. „die Unbefleckte“).
Das Fest steht im Jahreskreis historisch gesehen in der Nachfolge des älteren Fests Mariä Geburt am 8. September. Ausgehend von diesem Datum wurde neun Monate zurückgerechnet und daher der 8. Dezember als Termin für das Hochfest Mariä Empfängnis festgelegt.
Das Tagesevangelium (Lk1, 26–38) nimmt zwar Bezug auf Maria als Gottesmutter, nämlich auf die Verkündigung von Jesu Geburt durch den Engel Gabriel. Dies ist aber nur durch „Bedingung“ der Makellosigkeit Mariens möglich. Somit hängt dieses Fest mit zwei weiteren Marienfesten eng zusammen. Zum einen natürlich mit dem Fest Mariä Verkündigung (Verkündigung des Herrn) am 25. März. An diesem Tag ist das Tagesevangelium ebenfalls Lk 1, 26–38. Zum anderen ist es auch mit Mariä Himmelfahrt am 15. August, der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel, verbunden. Diese Aufnahme ist ebenfalls nur durch ihre Befreiung von der Erbsünde möglich und zu verstehen.
Dogma
Das Dogma von der „Unbefleckten Empfängnis Mariens“ wurde am 8. Dezember 1854 von Papst Pius IX. in der Bulle Ineffabilis Deus (‚Der unbegreifliche Gott‘) als Glaubenslehre der katholischen Kirche verkündet:
„Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadengeschenk des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erretters des Menschengeschlechtes, von jedem Schaden der Erbsünde unversehrt bewahrt wurde, ist von Gott geoffenbart und darum von allen Gläubigen fest und beständig zu glauben.“
Davon klar zu trennen ist die Lehre von der jungfräulichen Empfängnis Jesu durch den Heiligen Geist, die auch von den anderen christlichen Konfessionen akzeptiert wird und zum Glaubensbekenntnis gehört. Die Begriffe "Erbsünde" oder "Erbschuld" weisen auf eine schicksalhafte Verstrickung in das Böse hin, in die jeder Mensch – im Gegensatz zur persönlichen Schuld einer absichtlichen Ablehnung Gottes – hineingeboren wird, ohne persönlich daran schuld zu sein.
Geschichte
In der Ostkirche bestand mancherorts bereits seit dem 9. Jahrhundert ein „Tag der Empfängnis der Allerheiligsten Gottesmutter durch Anna“, im Westen führte Anselm von Canterbury um 1100 das Fest in seiner Diözese ein. Das Hochfest wurde 1477 von Papst Sixtus IV. in Rom installiert, 1708 schrieb es Papst Clemens XI. als „Mariä Empfängnis“ der gesamten katholischen Kirche vor.
In Österreich reicht die Geschichte dieses Fests als Feiertag bis 1647 zurück. Kaiser Ferdinand III. erklärte Maria zur Schutzheiligen Österreichs und führte den 8. Dezember auch als gesetzlichen Feiertag ein. Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Feiertag abgeschafft. Auf ein Volksbegehren hin wurde 1955 als Dank für die wiedererlangte Freiheit Österreichs der Feiertag wieder eingeführt. Somit ist der 8. Dezember ein gesetzlicher Feiertag, an dem arbeitsfrei ist.
Die Konsumzwänge führten jedoch dazu, dass Mariä Empfängnis seit 1995 seine ursprüngliche Bedeutung zunehmend eingebüßt hat und nun einer der umsatzstärksten Einkaufstage im Advent ist.
Brauchtum
Früher war dieser Tag vor allem ein Feiertag der Frauen, denn sie durften an diesem Tag nicht arbeiten.
Im Brauchtum ist es auch der Auftakt zur Weihnachtsbacksaison. Für die Hausfrauen begannen arbeitsreiche Tage, da sie das Weihnachtsgebäck vorbereiten mussten. Bis zum 12. Dezember musste alles fertig sein. Danach sollte bis Weihnachten nichts mehr gebacken werden.
Mariä-Immaculata-Kirchen in der Erzdiözese Salzburg
- Kapuzinerkirche zur Unbefleckten Empfängnis in Radstadt
- Pfarrkirche Unbefleckte Empfängnis Mariä in Flachau
- Kollegienkirche zu Ehren der Unbefleckten Jungfrau Maria in Salzburg (Universitätskirche)
- Pfarrkirche zur Unbefleckten Empfängnis in Schwarzach im Pongau