Pfarrgemeinderatswahl: Die wichtigsten Fragen und Antworten für den 20. März

SALZBURG/TIROLER UNTERLAND (eds) / Bereits jetzt sind die Listen mit den Namen der Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich einzusehen, etwa auf der Pfarr-Homepage oder in den Schaukästen etlicher Pfarren. Gewählt wird am Sonntag, dem 20. März 2022. Schon am Tag davor haben Wahlbüros für ein paar Stunden geöffnet.

Wer wählt, stärkt den Ehrenamtlichen den Rücken und zeigt, dass ihr Einsatz wertvoll ist und geschätzt wird.Klaudia Achleitner, Pfarrgemeinderatsreferentin in der Erzdiözese Salzburg
Wie die Wahl abläuft? Klaudia Achleitner, zuständig für die Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Salzburg sowie Sprecherin auf Österreich-Ebene, hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die mit 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Achleitner: „Nach oben hin gibt es keine Grenze, alle sind willkommen.“
Ihre Stimme abgeben können Sie in Ihrer Wohnsitzpfarre. Welche das ist, erfahren Sie hier.
Wahlpflicht gibt es bei der Pfarrgemeinderatswahl keine. Jede abgegebene Stimme stärkt das vielseitige Engagement in Ihrer Pfarre und motiviert jene Menschen, die sich ehrenamtlich um ein gelingendes Pfarrleben bemühen.
Wann und wo wird gewählt?
Wahltag ist Sonntag, der 20. März 2022. Schon am Tag davor, am Samstag also, haben die Wahlbüros geöffnet. „Insgesamt soll die Stimmabgabe ein paar Stunden am Stück an beiden Tagen möglich sein“, erklärt Achleitner. Wahlschluss ist am Sonntag um 22 Uhr – danach zählt jede Pfarre die Stimmen aus.
Die genauen Orte der Wahllokale und Uhrzeiten für die Stimmabgabe sind in den Aushängen und Verlautbarungen der Pfarren ersichtlich und oft auch auf den Webseiten der einzelnen Pfarren abrufbar.
Wie bei der vergangenen Wahl werden einige Gemeinden die Wahlkabinen zu den Leuten bringen. Wie das funktioniert? „Man nehme die Wählerliste, eine Urne und eine tragbare Wahlkabine und stelle sie an einem gut sichtbaren Platz auf“, fasst Achleitner das Konzept zusammen. Orte, die sich eignen, sind etwa Lebensmittelgeschäfte oder Wochenmärkte am Samstag. „Wichtig ist, dass die Wahlkommission gut sichtbar ist, damit möglichst viele Leute ihre Stimmen abgeben.“
Wie wird gewählt?
Der Pfarrgemeinderat hat festgelegt, nach welchem Wahlmodell gewählt wird. Es stehen fünf Wahlmodelle zur Auswahl, die folgende Kriterien erfüllen:
- durchschaubare Verständlichkeit des Wahlablaufs
- eine echte Auswahlmöglichkeit
- Ermöglichung von breiter Beteiligung
Beim Standardwahlmodell, Sprengelwahlmodell und pfarrgrenzüberschreitendem Wahlmodell kann aus einer Liste die vom Wahlvorstand festgelegte Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden.
Wenn nicht genügend Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden konnten, kann das Wahlmodell „Kandidat*innenliste mit Ergänzungsmöglichkeit“ angewendet werden: auf der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten können zusätzliche Personen genannt werden, nach Abschluss der Auszählung vom Wahlvorstand gefragt werden, ob sie bereit sind, in den Pfarrgemeinderat zu gehen.
Für kleinere Gemeinden eignet sich durchaus das Urwahlmodell. Von der Bevölkerung werden Personen genannt, die nach der Anzahl der Nennungen gereiht werden und vom Wahlvorstand gefragt werden, ob sie bereit sind, die Funktion im Pfarrgemeinderat zu übernehmen.
Muss ich zur Wahl etwas mitbringen?
Falls Sie in der Pfarre nicht ohnehin bekannt sind, ist ein amtlicher Ausweis mitzubringen.
Gibt es auch eine Briefwahl?
Wie bei politischen Wahlen gibt es die Möglichkeit, Namen per Briefwahl anzukreuzen. Ein Wahlzettel steckt in einem Kuvert, ausgegeben werden sie von der Pfarre – etwa mit dem Pfarrbrief oder sie liegen zum Abholen im Pfarrbüro bereit. „Die Nachfrage steigt“, sagt Achleitner. „50.000 Briefwahlkuverts wurden in der Erzdiözese Salzburg verschickt oder verteilt.“ Sie geht davon aus, dass das Wählen per Brief und damit mit Abstand zu anderen gerade in Pandemiezeiten vielen Menschen extra Sicherheit gibt.
Wie erfahre ich das Wahlergebnis meiner Pfarre?
Das Ergebnis der Pfarrgemeinderatswahl in Ihrer Pfarre wird mittels Aushang bekannt gegeben und eine Woche nach der Wahl verkündet. Neben einem Aushang sind Informationen zum Ausgang der Wahl auch auf den Webseiten der Pfarren und in den Pfarrblättern ersichtlich.