Nicht alles, was in den Dienststellen und Pfarrämtern an Schriftgut produziert wird, gelangt später auch ins (Pfarr-)Archiv.
- Bei der archivischen Bewertung werden die archivwürdigen Teile des Schriftguts ermittelt. Archivwürdig sind Unterlagen/Akten, die aus rechtlichen Gründen oder weil ihnen aufgrund ihrer Bedeutung in kirchlicher, theologischer, kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart ein bleibender Wert zukommt, auf Dauer erhalten und zugänglich gemacht werden (KAO-Ö § 3 Z. 4).
- Die Feststellung der Archivwürdigkeit von Schriftgut und somit die Bewertungsentscheidung fällt lt. KAO-Ö § 6 Z. 9 in die Kompetenz des Archivs der Erzdiözese Salzburg, das die angebotenen Unterlagen nach fachlichen Kriterien bewertet, wobei es die anbietende Stelle einbezieht.
- Als mögliches Ergebnis der Bewertung kann entschieden werden, dass das angebotene Schriftgut zur Gänze, in Auswahl oder gar nicht ins Archiv gelangen soll.
- Schriftgut, das als nicht archivwürdig bewertet wurde, ist nach dem Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist im Zuge der Aussonderung aus den Dienststellen bzw. Pfarrämtern sachgerecht zu vernichten/löschen („skartieren“).