Im Aktenplan werden Metadaten erfasst, die das Finden von Informationen und die Steuerung von Verwaltungsprozessen erleichtern. Zusätzlich zu näheren inhaltlichen Bezeichnungen können das Angaben zur authentischen Form der Unterlagen (analog, digital, hybrid), zu Federführung, Aufbewahrungsfristen und archivische Bewertungsentscheidungen sein.
Besonders die Erfassung von Aufbewahrungsfristen und Bewertungsentscheidungen im Aktenplan tragen dazu bei, die Anbietung von Unterlagen/Akten und deren Aussonderung aus den Dienststellen zu vereinfachen sowie die damit verbundenen Abläufe transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Auf diese Weise kann jederzeit festgestellt werden, welche Unterlagen/Akten nach dem Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden können und welche aufgrund ihrer Archivwürdigkeit ins Archiv der Erzdiözese Salzburg (bzw. ins jeweilige Pfarrarchiv) gelangen, um hier dauerhaft erhalten und für eine spätere Nutzung zugänglich gemacht zu werden.
In Zusammenarbeit mit dem erzbischöflichen Ordinariat, dem Referat „Recht und Liegenschaften“ der Finanzkammer und einer Reihe von Pilotpfarren hat das Archiv der Erzdiözese Salzburg in den Jahren 2020/21 einen Rahmenaktenplan für die Pfarrämter in der Erzdiözese Salzburg erarbeitet. Dieser tritt mit 1. Januar 2022 für alle Pfarren der Erzdiözese verbindlich in Kraft (Verordnungsblatt Sondernummer 10/1, Oktober 2021).
>> Rahmenaktenplan für Pfarrämter in der Erzdiözese Salzburg (pdf)