Hausordnung

Zur Bewahrung unserer Bestände ersuchen wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

 

  • Taschen jeglicher Art, Rucksäcke, Überbekleidung, Schirme und dgl. sind ausnahmslos unaufgefordert in der Garderobe abzulegen, in der sich versperrbare Kästen befinden.
     
  • Das Mitnehmen und der Verzehr von Speisen und Getränken jeglicher Art sind im Benutzerraum verboten. Für diesen Zweck sind im Foyer ein Tisch und Sitzgelegenheiten vorgesehen. Ebenso herrscht im Benutzerraum – wie auch im übrigen Archivgebäude – striktes Rauchverbot.
     
  • Im Benutzerraum ist Ruhe zu bewahren und daher das Zusammensitzen in Gruppen zu vermeiden. Auch hier ist auf das Foyer zu verweisen.
     
  • Die Verwendung von Noetbooks und anderen elektronischen Geräten ist gestattet, jedoch keinesfalls der Gebrauch von Mobiltelefonen und Diktiergeräten, da dadurch andere Benutzer*innen bei ihrer Arbeit gestört werden können.
     
  • Digitalkameras dürfen nur mit Genehmigung in beschränktem Ausmaß verwendet werden. Die fotografierten Archivalien sind im Formular „Bestellschein für Foto-, Film- und Digitalaufnahmen“ genau zu verzeichnen (Signatur, Titel, Seitenangaben).
     
  • Am Arbeitsplatz dürfen nur Bleistift und Papier oder Notebooks verwendet werden.
     
  • Wir ersuchen Sie, in den Archivalien und Büchern mit Bedacht und ohne angefeuchtete Finger zu blättern.
     
  • Die vorgelegten Archivalien sind mit größter Schonung zu behandeln. Es ist daher streng untersagt, diese zu beschriften, als Schreibunterlage zu benutzen, sich auf sie zu stützen und geöffnete Archivalien oder Bücher aufeinander zu legen.
     
  • Schützen Sie bitte die Archivalien bei längeren Arbeitspausen vor Licht und schließen Sie Bücher.
     
  • Fotos, Negative und besonders wertvolle oder empfindliche Archivalien bitte nur mit Baumwollhandschuhen anfassen. Sie erhalten diese bei der Aktenausgabe.
     
  • Hinweise auf bereits vorhandene Beschädigungen von Archivgut werden von uns gerne entgegengenommen.
     
  • Die vorgefundene Ordnung der Archivalien, auch wenn sie unrichtig erscheint, darf nicht verändert werden. Die Archivalien sind bei der Rückgabe wieder ordnungsgemäß in die beschrifteten Schachteln oder Mappen einzureihen.
     
  • Bitte benutzen Sie als Lesezeichen lediglich die bereitgestellten Streifen aus alterungsbeständigem Papier. Büroklammern, Post-it und dgl. sind für die Archivalien schädlich und dürfen daher nicht verwendet werden.
     
  • Das eigenmächtige Öffnen und Schließen der Fenster ist untersagt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Archivpersonal.
     
  • Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AES ist im gesamten Archivbereich Folge zu leisten.
     
  • Schwerwiegende Verstöße können die sofortige Ausschließung von der weiteren Benutzung zur Folge haben.
     

Wir danken Ihnen, dass Sie uns dabei unterstützen, die Erhaltung unserer Archivalien, die wertvolle Unikate darstellen, auch für künftige Generationen sicherzustellen!

 

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