Gemäß KAO-Ö § 6 müssen die Dienststellen und Pfarrämter alle Unterlagen/Akten, die sie zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigen, unaufgefordert dem Diözesanarchiv (Pfarrarchiv) zur Übernahme anbieten.
Unterlagen sind: Urkunden, Amtsbücher, Akten, Schriftstücke, amtliche Publikationen, Karteien, Karten, Risse, Pläne, Plakate, Siegel, Bild-, Film- und Tondokumente sowie sonstige Aufzeichnungen unabhängig von ihrer Speicherungsform sowie alle Hilfsmittel und ergänzenden Daten, die für Erhaltung, Verständnis und Nutzung dieser Informationen notwendig sind (KAO-Ö § 3 Z. 2).
Anbieten – abgeben – vernichten
Nach dem Bewertungsvorgang werden die archivwürdigen Unterlagen/Akten zur Übergabe an das Archiv der Erzdiözese Salzburg vorbereitet. Dabei empfiehlt es sich, folgendermaßen vorzugehen:
Die Übernahme der Unterlagen/Akten wird vom Archiv der Erzdiözese Salzburg schriftlich bestätigt.
Wenn das Archiv der Erzdiözese Salzburg die Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen/Akten festgestellt hat, sind die zu Beginn des Verfahrens als nicht archivwürdig eingestuften Unterlagen/Akten zu vernichten (KAO-Ö § 4 Z. 5).