Allgemeine Informationen rund um die Weiterbildung
Auftrag der Kirche ist es, den Menschen das Evangelium zu verkünden.
Diesen Auftrag sollen alle Mitarbeiter*innen in der Pastoral und den Zentralstellen gleichermaßen mittragen.
In Treue zu Jesus Christus muss die Kirche sich ständig reformieren und verstärkt zu einer pastoralen und missionarischen Ausrichtung finden (vgl. Evagelii gaudium (EG) 26). Weiterbildung soll diesen Prozess begleiten und unterstützen.
Weiterbildung möchte Frauen und Männer, die zum Dienst in der Kirche beauftragt wurden, befähigen, dem Auftrag gerecht werden zu können.
Die derzeitige Situation der Kirche und unserer Gesellschaft verlangt von allen eine große Transformationsbereitschaft. Sie verlangt, Gewohnheiten, Stile, Zeitpläne, Sprachgebrauch und Strukturen so zu gestalten, dass sie vielmehr der Evangelisierung der heutigen Welt, als der Selbstbewahrung dienen. (vgl. EG 27). Sie verlangt, dass die Mitarbeiter/innen das bequeme pastorale Kriterium des „Es wurde immer so gemacht“ aufgeben und wagemutig und kreativ die eigene Arbeit immer wieder neu überdenken (EG 33)
Ansprechpartner*innen
Ihre Ansprechpartner*innen in Sachen Weiterbildung
Personalentwickler*innen:
Mag. Manuela Ebner
Tel.: 0662/8047-1601
Mobil: 0676 / 8746 1601
E-Mail: manuela.ebner@eds.at
MMag. Michaela Graßmann
Tel.: 0662 / 8047-1607
Mobil: 0676 / 8746 1607
E-Mail: michaela.grassmann@eds.at
Mag. Maria Neubacher
Tel.: 0662/8047-1604
Mobil: 0676 / 8746 1604
E-Mail: maria.neubacher@eds.at
Mag. Denis Stürzl
Tel.: 0662 / 8047-1602
Mobil: 0676 / 8746 1602
E-Mail: denis.stuerzl@eds.at
Onboarding neuer Mitarbeiter*innen
Willkommen in der Erzdiözese Salzburg
Onboardingmaßnahmen für alle neuen Mitarbeiter*innen
Wir möchten, dass unsere Mitarbeitenden sich am Arbeitsplatz "Erzdiözese" wohl fühlen. Dazu ist es nötig sich direkt am eigenen Arbeitsplatz auszukennen. Es ist aber auch hilfreich, die Erzdiözese mit ihrer Organisation und Geschichte, ihrer "Mission" und den eigenen Spielregeln und internen Abläufen zu kennen.
Damit dies gut gelingt sind folgende Veranstaltungen zum Onboarding angeboten. Die Reihenfolge, in der die Veranstaltungen besucht werden, ist nicht festgelegt. Sie hängt mit dem jeweiligen Eintrittsdatum zusammen.
Zweimal im Jahr, einmal im September und einmal im Februar/März gibt es für alle neuen Mitarbeitenden einen Welcome-Day.
Grundkurs: Theologische Grundlegung: Warum und wozu es Kirche "gibt"
Grundkurs: Arbeitsrechtliches / Prävention / IT / Datenschutz
Weiters möchten wir euch gerne zu den zwei halbtägige Begegnungstage eingeladen.
Im Rahmen der Begegnungstage laden wir herzlich zu unserem "Markt der Möglichkeiten" ein. Hier haben die Mitarbeitenden die Gelegenheit, die verschiedenen Abteilungen und Teams der Erzdiözese Salzburg kennenzulernen und sich über deren Aufgaben und Projekte zu informieren und Kolleg*innen kennen zu lernen.
Über die nächsten Termine informieren Sie gerne die Kolleg*innen des Amt für Personal oder Sie finden die aktuellen Termine im "BMD-Ausbildungsanmeldung".
Nachdem dies ja alles Zeit kostet und wir die "Fehlzeiten" am Arbeitsplatz nicht zu groß werden lassen wollen gilt als Regelung für Teilzeitmitarbeiter*innen
- Teilzeitmitarbeiter*innen unter 25% Beschäftigung
sollen neben dem für alle verpflichtenden Welcome-Day das Seminar Arbeitsrechtliches / Prävention / IT besuchen. Teilzeitmitarbeiter*innen unter 50% Beschäftigung
müssen nur die Teile Arbeitsrechtliches / Datenschutz / Nähe und Distanz / Mitarbeiter*innen Handbuch und Willkommen in der Erzdiözese besuchen.
Sie sind aber alle herzlich eingeladen, alle Teile zu besuchen.
Infos erhalten Sie bei den Mitarbeiter*innen des "Personal – Erzdiözese Salzburg"
personal@eds.at oder 0662 8047 1600
DBO Regelung
Grundsätzliches zur Weiterbildung
Weiterbildung hat in der Erzdiözese einen hohen Stellenwert. Deshalb hat Weiterbildung auch eine Auswirkung im Gehaltsystem.
Geregelt ist das Prozedere im §14 und § 16 der DBO 2021
Standardisierte Vorrückungen in die nächsthöhere Gehaltsstufe sind alle 2 Jahre vorgesehen. Stichtag ist das Ersteintrittsdatum.
Mitarbeiter*innen der Gehaltgruppen III bis VI müssen als Bedingung für eine Vorrückung eine Aus- und/oder Fortbildung nachweisen.
Das Ausmaß hängt vom Anstellungsausmaß ab:
24 Stunden müssen alle Mitarbeiter*innen erbringen, die für mehr als 19 Wochenstunden angestellt sind.
12 Stunden müssen alle Mitarbeiter*innen erbringen, die für mehr als 9,5 und nicht mehr als 19 Wochenstunden angestellt sind.
6 Stunden müssen alle Mitarbeiter*innen erbringen, die für maximal 9,5 Wochenstunden angestellt sind.
Der Nachweis über die gemachten Weiterbildungen ist spätestens 2 Monate vor der Vorrückung (Termin ist Tag der eigenen Erstanstellung) an das Amt für Personal mittels diesen Formulars abzugeben.
Umfangreichere Weiterbildungen können für die aktuelle und die jeweils nächste standardisierte Vorrückung eingereicht werden.
Bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes nach dem § 15 Mutterschutzgesetz resp. § 2.ff Väter-Karenzgesetz wird die in Anspruch genommene Karenzeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes für den Nachweis einer Fortbildung angerechnet; 1 Monat Karenz = ist eine Stunde Fortbildung.
Stornokosten
Stornokosten
Da der Erzdiözese die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen wichtig ist, sind Seminare, Vorträge und Kurse, die vom Amt für Personal angeboten werden, normalerweise für die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Erzdiözese kostenlos.
Falls die Teilnahme an der Veranstaltung allerdings kurzfristig (unter 6 Werktagen) abgesagt wird, müssen wir den Kursbeitrag und eventuelle Kosten für Übernachtungen in Rechnung stellen.
Zu keinen Stornokosten kommt es bei Erkrankung (arztl. Bestätigung), in der Seelsorge durch Begräbnisverpflichtungen und wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird.
Die Stornokosten sind pauschaliert.
Halbtageskurs € 50,-
Ganztageskurs € 100,-
Mehrtageskurs € 100,-/Tag