Allgemeine Informationen rund um die Weiterbildung

Auftrag der Kirche ist es, den Menschen das Evangelium zu verkünden.
Diesen Auftrag sollen alle Mitarbeiter*innen in der Pastoral und den Zentralstellen gleichermaßen mittragen.

In Treue zu Jesus Christus muss die Kirche sich ständig reformieren und verstärkt zu einer pastoralen und missionarischen Ausrichtung finden (vgl. Evagelii gaudium (EG) 26). Weiterbildung soll diesen Prozess begleiten und unterstützen.

Weiterbildung möchte Frauen und Männer, die zum Dienst in der Kirche beauftragt wurden, befähigen, dem Auftrag gerecht werden zu können.

Die derzeitige Situation der Kirche und unserer Gesellschaft verlangt von allen eine große Transformationsbereitschaft. Sie verlangt, Gewohnheiten, Stile, Zeitpläne, Sprachgebrauch und Strukturen so zu gestalten, dass sie vielmehr der Evangelisierung der heutigen Welt, als der Selbstbewahrung dienen. (vgl. EG 27). Sie verlangt, dass die Mitarbeiter/innen das bequeme pastorale Kriterium des „Es wurde immer so gemacht“ aufgeben und wagemutig und kreativ die eigene Arbeit immer wieder neu überdenken (EG 33)

Ihre Ansprechpartner*innen in Sachen Weiterbildung

Personalentwickler*innen:

Mag. Manuela Ebner
Tel.:       0662/8047-1601
Mobil:     0676 / 8746 1601
E-Mail:    manuela.ebner@eds.at

MMag. Michaela Graßmann
Tel.:        0662 / 8047-1607
Mobil:     0676 / 8746 1607
E-Mail:   michaela.grassmann@eds.at

Mag. Maria Neubacher
Tel.:        0662/8047-1604
Mobil:     0676 / 8746 1604
E-Mail:    maria.neubacher@eds.at 

Mag. Denis Stürzl
Tel.:        0662 / 8047-1602
Mobil:     0676 / 8746 1602
E-Mail:    denis.stuerzl@eds.at

Erzdiözese Salzburg - Basics

Jede Organisation, jede Firma und jedes Unternehmen hat eine eigene Geschichte, einen Auftrag, kennt eigene "Spielregeln" und interne Abläufe. Genauso verhält es sich mit der Erzdiözese Salzburg. In diesem Grundkurs, der für alle Mitarbeiter*innen, die ab dem 1. Jänner 2023 neu in der Erzdiözese beginnen verpflichtend ist, werden diese Themen behandelt und sollen ein gutes "Ankommen" erleichtern. Alle Mitarbeiter*innen sollen im ersten Jahr (längstens aber während der ersten zwei Jahre) die Kursteile besuchen. Der Einstieg in den Kurs ist jederzeit möglich. Die Kursteile sind in sich abgeschlossen. Auch Mitarbeiter*innen, die in den letzten Jahren ihre Arbeit in der Erzdiözese begonnen haben sind herzlich dazu eingeladen. Der absolvierte Kurs kann auch für die erste standardisierte Gehaltsvorrückung eingebracht werden.

 

Inhalte des Kurses:

Willkommen in der EDS
Aufbau/Organigramm, kleine Diözesangeschichte, Personen, Philosophie der EDS …
Jede "Firma" hat einen Aufbau, eine Struktur, die sich in den einzelnen Arbeitsstellen wiederspiegelt. In diesem Kursteil wird ein Überblick verschafft zu Struktur, Philosophie und "Firmengeschichte" der Erzdiözese.

Was ist Kirche? Wozu ist Kirche?
Theologische Grundlegung warum und wozu es Kirche "gibt"
Jede "Firma" hat eine (neudeutsch) Mission. Was will Kirche mit ihrer Arbeit, was ist der Auftrag von ihrer Gründung (vor 2000 Jahren) her und wie wird dieser Auftrag hier und heute umgesetzt. Und welchen Beitrag leisten die unterschiedlichen Abteilungen.

EDV/Kirchenbeitrag
Die Katholische Kirche finanziert sich derzeit fast ausschließlich durch den Kirchenbeitrag. Neue Mitarbeiter*innen erhalten Einblick in Aufbau und Abläufe rund um das Beitragssystem.
Elektronische Arbeitsmaterialien werden mit einer großen Selbstverständlichkeit verwendet. Die Hintergrundarbeit der IT Abteilung, sowie die Einhaltung von Sicherheitsregeln durch die Mitarbeiter*innen ermöglichen den reibungslosen Fortgang. In diesem Kursblock werden grundlegende Sicherheitsregeln besprochen.

Arbeitsrechtliches / Datenschutz / Nähe und Distanz / Mitarbeiter*innen Handbuch
Jede Organisation kennt eigene Spielregeln, die in die größeren staatlichen Regeln eingebettet sind, sowie eigene Werkzeuge, die das Arbeiten erleichtern sollen. An diesem Tag werden diese Spielregeln besprochen und sollen somit eine "sichereres" Arbeiten in der Organisation gewährleisten. Ein besonderes Anliegen ist uns die Präventionsarbeit im Bereich des sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Gewalt. Dieser Kursteil gibt Einblick in die Regelungen der Erzdiözese.

 

Regelung für Teilzeitmitarbeiter*innen

Teilzeitmitarbeiter*innen unter 25% Beschäftigung
müssen nur den Teil: Arbeitsrechtliches / Datenschutz / Nähe und Distanz / Mitarbeiter*innen Handbuch besuchen.

Teilzeitmitarbeiter*innen unter 50% Beschäftigung
müssen nur die Teile Arbeitsrechtliches / Datenschutz / Nähe und Distanz / Mitarbeiter*innen Handbuch und Willkommen in der Erzdiözese besuchen.

Sie sind aber herzlich eingeladen alle Teile zu besuchen.

 

Die nächsten Kurstermine:

 

Arbeitsrecht - Datenschutz - allgemeine Regeln in der EDS
Kursnummer:24-1-017
Termin: Dienstag, 14. Mai 2024, 9:30 bis 16:00 Uhr
Ort: Kapitelsaal/K6
Referenten: Tamara Reiter, Michaela Grassmann, beide Amt für Personal, Kanzlerin Elisabeth Kandler-Mayr, Leiterin der Kanzlei der Erzbisch. Kurie, Angelika Hechl, Präventionsstelle

 

Was ist Kirche? Wozu gibt es Kirche?
Kursnummer: 24-2-001
Termin: Montag, 16. September 2024, 9:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Kapitelsaal/K6
Referent*innen: Lucia Greiner, Anna Tiefenthaler und Sebastian Riedl, Missionarische Pastoral, Seelsorgeamt

 

Anmeldungen unter: weiterbildung@eds.at

Grundsätzliches zur Weiterbildung

Weiterbildung hat in der Erzdiözese einen hohen Stellenwert. Deshalb hat Weiterbildung auch eine Auswirkung im Gehaltsystem.

Geregelt ist das Prozedere im §14 und § 16 der DBO 2021

Standardisierte Vorrückungen in die nächsthöhere Gehaltsstufe sind alle 2 Jahre vorgesehen. Stichtag ist das Ersteintrittsdatum.
Mitarbeiter*innen der Gehaltgruppen III bis VI müssen als Bedingung für eine Vorrückung eine Aus- und/oder Fortbildung nachweisen.

 

Das Ausmaß hängt vom Anstellungsausmaß ab:

  • 24 Stunden müssen alle Mitarbeiter*innen erbringen, die für mehr als 19 Wochenstunden angestellt sind.
  • 12 Stunden müssen alle Mitarbeiter*innen erbringen, die für mehr als 9,5 und nicht mehr als 19 Wochenstunden angestellt sind.
  • 6 Stunden müssen alle Mitarbeiter*innen erbringen, die für maximal 9,5 Wochenstunden angestellt sind.

Der Nachweis über die gemachten Weiterbildungen ist spätestens 2 Monate vor der Vorrückung (Termin ist Tag der eigenen Erstanstellung) an das Personalreferat mittels diesen Formulars abzugeben.

Umfangreichere Weiterbildungen können für die aktuelle und die jeweils nächste standardisierte Vorrückung eingereicht werden.

 

Bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes nach dem § 15 Mutterschutzgesetz resp. § 2.ff Väter-Karenzgesetz wird die in Anspruch genommene Karenzeit bis zum 2. Geburtstag des Kindes für den Nachweis einer Fortbildung angerechnet; 1 Monat Karenz = ist eine Stunde Fortbildung.

Stornokosten

Da der Erzdiözese die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen wichtig ist, sind Seminare, Vorträge und Kurse, die vom Personalreferat angeboten werden, normalerweise für die hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Erzdiözese kostenlos.
Falls die Teilnahme an der Veranstaltung allerdings kurzfristig (unter 6 Werktagen) abgesagt wird, müssen wir den Kursbeitrag und eventuelle Kosten für Übernachtungen in Rechnung stellen.
Zu keinen Stornokosten kommt es bei Erkrankung (arztl. Bestätigung), in der Seelsorge durch Begräbnisverpflichtungen und wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird.

Die Stornokosten sind pauschaliert.
Halbtageskurs                    € 50,-
Ganztageskurs                   € 100,-
Mehrtageskurs                   € 100,-/Tag

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