Sommeraushilfen 2025

 

Liebe Priester in der EDS!

Auch wenn seit vielen die Sommeraushilfen individuell organisiert werden – was sehr sinnvoll und stimmig ist – landen beim Generalvikar und dem Amt für Personal immer wieder "Angebote" von Priestern, die gerne Sommervertretungen übernehmen wollen.

 

Auf dieser Seite befinden sich Angebote, die bei uns eingegangen sind.

Mit den Priestern wurde geklärt, dass…

…die Erzdiözese und die Pfarren nicht für den Flug vom Heimatland nach Österreich aufkommen.

…sie für die Zeit der Urlaubsvertretung eine gültige Reiseversicherung haben müssen, die sie bereits zu Haue angeschlossen haben. Da sie sonst keinen Versicherungsschutz genießen.

…sie in kein Anstellungsverhältnis kommen, sondern nur die Aushilfsgebühren erwarten dürfen.

…nachdem Seelsorge und Liturgie stark an die Sprache gebunden sind, nehmen wir nur Aushilfen die mind. das Sprach Level B2 in Deutsch haben.

 

 

Initiativ für diesen Sommer 2025 haben sich beworben:

Pfarrer Alfred Emeka Nwoye/Nigeria (August und September)
Wenn jemand Interesse hat direkt bei ihm melden
Mailadresse: emekanwoye2000@yahoo.com

 

David Kajal/ Ghana und Student in Rom (Juli bis September)
Mailadresse: kajaldv16@gmail.com
WhatsApp Nummer lautet +233546208922

 

 

 

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Hier auch noch der Auszug aus dem Verordnungsblatt (2024/4. Diözesantarife: Fassung 2024), der die Aushilfen regelt.
https://eds.at/fileadmin/user_upload/subportale/Generalvikariat/Verordnungsblaetter/VBl2024/VOBL_01-2024.pdf

Urlaubsvertretung

 

  1. Fahrtkosten für An/Abreise zum Vertretungsort

 

50% des km-Geldes bzw. öffentl. Verkehrsmittels, max. € 200,00

  • Vergütung für Messfeiern an Sonn/Feiertagen

Siehe 4.1

  • Vergütung für Messfeiern für Messfeiern

Siehe 4.4

  • Fahrtkosten zwischen den zusammengehörenden Pfarren

Tragen die Pfarren

  • Verpflegung, nur wenn der Aushilfspriester nicht durch die Pfarre versorgt wird – pro Tag

€ 20,00

Aushilfe

4.1 Messfeier – Sonn/Feiertage

 

Diözesanpriester

Ordenspriester

  • eine Messfeier mit Predigt

€ 40,00

€ 45,00

  • zwei Messfeiern mit Predigt (oder eine am Vorabend und eine am Sonntag)

€ 50,00

€ 55,00

  • drei Messfeiern mit Predigt (oder eine am  Vorabend und zwei am Sonntag)

€ 60,00

€ 65,00

  •  vier Messfeiern mit Predigt (oder eine am Vorabend und drei am Sonntag)

€ 65,00

€ 70,00

  •  Bei zwei oder mehr Messfeiern in zwei zusammengehörenden Pfarren

jede Pfarre übernimmt 50%

  • Fahrtkosten (km-Geld bzw. Spesen des öffentl. Verkehrsmittels)

km-Geld = € 0,5 pro km

  • Priesteranteil des Mess-Stipendiums (keine Rückvergütung für Pfarre)

€ 4,50

 

4.4 Messfeiern - Wochentagen

 

  • Keine allgemeine Aushilfsvergütung

 

  • Fahrtkosten (km-Geld bzw. Spesen des öffentl. Verkehrsmittels)

Km-Geld = €0,5 pro km

  • Priesteranteil des Mess-Stipendiums (keine Rückvergütung für Pfarre)

€ 4,50

  • ggf. Priesteranteil der Stolgebühr (keine Rückvergütung für Pfarre)

€ 18,00

   
     
     
     

 

 

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