Seelsorgsaushilfen - Abrechnung

Für Aushilfen, die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden, steht dem Aushilfspriester eine Vergütung gemäß den Beträgen laut VBl. 2013, S. 12-15 bzw. einem Ordenspriester gemäß VBl. 2018; S. 60 zu.

Um die Verrechnung und Auszahlung zu vereinfachen, sollte folgende Vorgangsweise eingehalten werden:

  • Die Abrechnung mit der Personalverrechnung erfolgt quartalsweise durch den Aushilfspriester, nicht mehr durch die Pfarre.
  • Der Aushilfspriester verwendet das Formular für quartalsmäßige Abrechnung (s. u.).
  • Er nimmt das Formular in die jeweilige Aushilfspfarre mit und lässt sich dort die geleistete Aushilfe bestätigen.
  • Am Ende eines Quartals sendet er die Formulare an die Personalverrechnung (per Post oder per E-Mail).
    Die Aushilfsvergütung wird im folgenden Monat mit dem Monatsgehalt ausbezahlt.


Formular für die quartalsmäßige Abrechnung durch den Aushilfspriester

als Excel-Tabelle zum Ausfüllen

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Im Ausnahmefall: für Einzelabrechnung
als Excel-Tabelle

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