Für Aushilfen, die an Sonn- und Feiertagen geleistet werden, steht dem Aushilfspriester eine Vergütung gemäß den Beträgen laut VBl. 2013, S. 12-15 bzw. einem Ordenspriester gemäß VBl. 2018; S. 60 zu.
Um die Verrechnung und Auszahlung zu vereinfachen, sollte folgende Vorgangsweise eingehalten werden:
Formular für die quartalsmäßige Abrechnung durch den Aushilfspriester
als Excel-Tabelle zum Ausfüllen
als pdf-Datei
Im Ausnahmefall: für Einzelabrechnung
als Excel-Tabelle
als pdf-Datei