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Einsatz von Filmen, Öffentliche Vorführungen, Öffentliche Bewerbung.....
http://medien.katholisch.at/rechtliches/medienverleihstellen
Filme werden nicht nur in Kinos öffentlich vorgeführt. Öffentliche Vorführungen finden auch in zahlreichen Bildungseinrichtungen (Schulen, Hochschulen, Bildungshäusern usw.), in Pfarrhöfen, Krankenhäusern, Alters- und Erholungsheimen, Jugendherbergen statt – überall dort, wo ein Bildungs-, Informations- oder Unterhaltungsbedürfnis besteht!
In vielen Fällen werden hierfür im Handel erhältliche Videokassetten oder DVD’s und Fernsehaufzeichnungen benutzt. Diese sind jedoch nur für den privaten Heimgebrauch (home video) und nicht für öffentliche Vorführungen lizenziert, wie sich i. Allg. aus dem ausdrücklichen Hinweis im Vorspann und auf der Kassettenhülle eindeutig ergibt. Die Benützung für öffentliche Vorführungen ist daher i.d.R. rechtswidrig, weil sie gegen das Urheberrecht verstößt.
In allen Fällen, in denen die Vorführung für eine Mehrzahl von Personen (zwei oder mehr) bestimmt ist, die nicht persönlich miteinander verbunden sind, liegt eine öffentliche Vorführung im Sinne des Urheberrechts vor. Derartige Vorführungen bedürfen in der Regel einer ausdrücklichen Erlaubnis der Rechteinhaber.
Die vom Urheberrecht für den Ausschluss der Öffentlichkeit geforderte enge, persönliche Verbundenheit der Teilnehmer untereinander liegt praktisch nur dann vor, wenn die Vorführung im Familien- oder engsten Freundeskreis, d.h. im Privatbereich erfolgt. Sinn dieser restriktiven gesetzlichen Regelung ist es, die Urheber an jeder Auswertung ihrer Werke zu beteiligen, die über einen reinen Privatgebrauch hinausgeht.
Es ist daher für jeden Veranstalter derartiger Filmvorführungen nicht nur empfehlenswert, sondern unerlässlich, sich vorher die entsprechenden öffentlichen Vorführrechte der Medien zu besorgen. Öffentliche Vorführungen ohne die entsprechenden Vorführrechte bedeuten ein erhebliches Risiko und eventuell Strafverfolgung!
Die Medienstelle der Erzdiözese sichert diese Rechtsgrundlage, weil für alle im Verleih angebotenen Medien die öffentlichen Vorführrechte ohne gewerbliche Nutzung mit angekauft wurden und damit einer öffentlichen Vorführung nichts im Wege steht.
Diese Vorführrechte gibt es in keiner Videothek und auch nicht in privaten oder schulischen Videosammlungen! Sie als Veranstalter, Vorführer brauchen sich also bei ausgeliehenen Medien aus dem diözesanen Medienverleih nicht mehr um die öffentlichen Vorführrechte kümmern, solange Sie beachten, dass KEIN EINTRITT für die Vorführung verlangt werden darf und die Veranstaltung nicht beworben wird.
Unser Angebot finden Sie im Internet!
www.medienverleih.at