Das Statut der Diözesanbibliothek Salzburg

§ 1 Rechtsstellung
Mit 1. Juni 2012 wurde die dem Archiv der Erzdiözese Salzburg (AES) zugehörige Bibliothek des Archivs der Erzdiözese, bestehend aus der Archivbibliothek und der Diözesanen Priesterhausbibliothek, zu einer selbständigen wissenschaftlichen Einrichtung der Erzdiözese Salzburg zusammengeführt, wie bereits in der „Vereinbarung betreffend die Übergabe der historischen Priesterhaus-Bibliothek und deren Ausbau zu einer wissenschaftlichen Diözesan-Bibliothek“, abgeschlossen zwischen dem Priesterhausfonds Salzburg und der Erzdiözese Salzburg am 27. Mai 1988, vorgesehen.

§ 2 Definition und Zuordnung
Die Diözesanbibliothek Salzburg (DBS) ist eine wissenschaftliche Einrichtung der Erzdiözese Salzburg. Sie bildet mit dem Archiv der Erzdiözese Salzburg eine räumliche und organisatorische Einheit unter einer gemeinsamen Leitung und ist dem Erzbischöflichen Ordinariatskanzler direkt zugeordnet. Bibliotheksgut und sonstiges Inventar, ausgenommen Leihgaben und Deposita, sind Eigentum der Erzdiözese Salzburg. Der Aufwand der DBS wird von der Erzdiözese Salzburg getragen.

§ 3 Aufgaben
(1) Die DBS bewahrt und pflegt die wissenschaftlichen Buchbestände der Erzdiözese, soweit sie nicht in anderen, eigens dafür bestimmten Spezialbibliotheken verwaltet werden, und erschließt sie für die Benutzung. Sie ist zuständiger Ansprechpartner für die fachliche Beratung und bibliothekarische Informationsversorgung der diözesanen Dienststellen und zentrale Anlaufstelle in allen bibliothekarischen Fragen auch für sonstige kirchliche Einrichtungen im Bereich der Erzdiözese. Sie steht allen interessierten Nutzern im Rahmen der jeweils gültigen Benutzungsordnung des Archivs der Erzdiözese offen. Ein Anspruch auf Benutzungserlaubnis besteht jedoch nicht.

(2) Die Diözesanbibliothek sichert, erschließt und pflegt wertvolle historische Sammlungen und leistet beratende Hilfestellungen für Pfarren und andere kirchliche Einrichtungen, die im Besitz von alten Buchbeständen sind. Sie stellt thematische oder bibliographische Informationen aus der Geschichte der Erzdiözese oder der Institution sowie historisch-biographische Informationen zu Personen aus der Diözesangeschichte bereit und ist zuständig für das Erstellen von thematischen Sammlungen.

(3) Die Erwerbungen des Diözesanarchivs sind Bestandteil der Diözesanbibliothek. Ein Schwerpunkt im Bestandsaufbau der Diözesanbibliothek ist die Diözesangeschichte. Weitere Erwerbungsschwerpunkte sind Literatur für die kirchliche Verwaltung, Literatur, die von kirchlichen Stellen herausgegeben wird, Literatur, die von oder über Amtsträger geschrieben wurde, von kirchen-spezifischen Schriftgattungen wie Liturgica, Amtsdruckschriften oder Gesangsbücher (bes. diözesane), Informationen zu Partnerdiözesen oder Partnerinstitutionen im angemessenen Umfang.

(4) Die Diözesanbibliothek erwirbt ihrem Zweck entsprechendes Bibliotheksgut durch Ablieferung seitens kirchlicher Stellen, Kauf, Tausch oder Schenkung. Dem Bibliothekszweck nicht entsprechende Literatur, die Eigentum der DBS geworden ist, darf nach interner Entscheidung der Bibliotheksleitung veräußert und der Erlös dem Bibliothekszweck zugeführt werden. Dies gilt nicht für Literatur vor 1850.

(5) Die Diözesanbibliothek ist Sammelstelle für wissenschaftliche Buchnachlässe und kirchliche Musikalien. Insbesondere ist sie zu beteiligen im Falle der Auflösung von Bibliotheken, die der Aufsicht des Erzbischofs unterstehen. Die Orden im Bereich der Erzdiözese Salzburg werden gebeten, im Falle anstehender Auflösungen von Konventsbibliotheken eine Zusammenarbeit mit der Diözesanbibliothek anzustreben.

§ 4 Abgabepflicht
Die Diözesanbibliothek Salzburg ist Pflichtabgabestelle der Erzdiözese Salzburg. Alle Dienststellen und Einrichtungen der Erzdiözese sind verpflichtet, von jedem zur Veröffentlichung bestimmten Druckerzeugnis oder sonstigen Medienträger – ungeachtet der staatlichen Regelung zur Pflichtabgabe – ein Exemplar kostenfrei an die Diözesanbibliothek abzugeben. Die Amtsträger und Mitarbeiter der Erzdiözese sind aufgefordert, ihre privaten Publikationen der Diözesanbibliothek nach Möglichkeit kostenfrei anzubieten. Damit nimmt sie zugleich die Funktion einer Archivbibliothek der Erzdiözese wahr.

Das Statut für die Diözesanbibliothek Salzburg wird nach Vorstellung im Konsistorium mit Datum vom 1. Juni 2012 in Kraft gesetzt.

Ordinariatskanzler, Erzbischof
Erzb. Ordinariat, 31. Mai 2012, Prot.Nr. 992/12

Top