Tipps und Unterlagen für die Kinder- & Jugendpastoral


Aktuelle Regelungen für Kinder- und Jugendarbeit (Stand: 20. April 2022)

  • Es gelten keine Einschränkungen für Zusammenkünfte bis 500 Personen.
    • Ein Einlass ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr ist erlaubt.
    • Nächtigungen sind erlaubt.
    • Das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken sind zulässig.
    • Generell besteht keine Maskenpflicht (in- und outdoor) und die Notwendigkeit zu einer Kontaktpersonennachverfolgung.
  • Für Zusammenkünfte mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter bzw. eine COVID-19-Beauftragte zu bestellen und ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
  • Generell gilt:
    • Das BKA empfiehlt auf das individuelle Sicherheitsbedürfnis einzugehen und bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen.
  • Für Gottesdienste gilt die Regelung der Bischofskonferenz. (16.4.2022)

Weitere Details finden sich in den Empfehlungen des Ministeriums. (16.4.2022)
Den Link zur aktuellen Verordnung des Bundes finden Sie hier.


Download:

Bei Fragen und Anregungen stehen wir gerne für Auskünfte bereit!

Alle Einschränkungen und Änderungen, die bei liturgischen Feiern und kirchlichen Versammlungen aufgrund der Corona-Pandemie notwendig werden, finden Sie hier.

EDS Logo

Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.