Kommunionhelfer/innen: Kursanmeldung - Beauftragungsansuchen

Gemäß der Instruktion „Immensae caritatis“ Nr. I, 1. sind die Ortsordinarien ermächtigt, geeigneten und als außerordentliche Spender/innen namentlich benannten Personen die Erlaubnis zu erteilen, im Einzelfall, für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer die Kommunion zu spenden sowie Kranken ins Haus zu bringen, sofern:

  • kein Priester, Diakon oder Akolyth zur Verfügung steht;
  • diese wegen anderer Seelsorgeverpflichtungen, wegen Krankheit oder wegen vorgerückten Alters verhindert sind;
  • die Zahl der Kommunikanten so groß ist, dass die Feier der Messe oder die Austeilung der Eucharistie außerhalb der Messe zu lange dauern würde.


Wenn die Notwendigkeit besteht, Laien als Kommunionhelfer/innen einzusetzen, soll dies im Pfarrgemeinderat besprochen werden.

Das Ansuchen durch die Pfarre und die Anmeldung zum Kurs erfolgt  für jede/n Kandidaten/Kandidatin mit dem Formular

Ansuchen um Beauftragung zum Dienst des Kommunionhelfer

Nach der Anmeldung erhalten die Genannten die Einladung zum Einführungskurs.