Gemäß der Instruktion „Immensae caritatis“ Nr. I, 1. sind die Ortsordinarien ermächtigt, geeigneten und als außerordentliche Spender/innen namentlich benannten Personen die Erlaubnis zu erteilen, im Einzelfall, für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer die Kommunion zu spenden sowie Kranken ins Haus zu bringen, sofern:
Wenn die Notwendigkeit besteht, Laien als Kommunionhelfer/innen einzusetzen, soll dies im Pfarrgemeinderat besprochen werden.
Das Ansuchen durch die Pfarre und die Anmeldung zum Kurs erfolgt für jede/n Kandidaten/Kandidatin mit dem Formular
Ansuchen um Beauftragung zum Dienst des Kommunionhelfer
Nach der Anmeldung erhalten die Genannten die Einladung zum Einführungskurs.